Reisesicherheit aktuell

Indonesien/Malaysia: Ausbruch des Vulkans Ruang verursacht Störungen des Flugverkehrs

In Indonesien ist seit dem 16. April der Vulkan Ruang auf der gleichnamigen Insel nördlich von Sulawesi mehrmals ausgebrochen. Über dem Krater hat sich eine über 3000 Meter hohe Aschewolke gebildet. Im Umkreis des Vulkans ging kräftiger Ascheregen nieder, die Behörden riefen die höchste Alarmstufe aus.  

Die erhöhte Aschekonzentration in der Atmosphäre beeinflusst aktuell auch den Flugverkehr in anderen Teilen Indonesiens sowie im benachbarten Malaysia. Auf der Insel Borneo wurden einige Flughäfen zeitweise geschlossen, es kommt zu zahlreichen Annullierungen und Verspätungen von Flügen. Unter anderem sind die Flughäfen von Kuching, Mulu, Kota Kinabalu und dem benachbarten Sultanat Brunei betroffen.

Aktuell reisen Gäste von uns in Indonesien, keine jedoch auf Sulawesi. Auch in Malaysia befinden sich derzeit Gäste von uns. Allen unseren Indonesien-Gästen und Gästen in Malaysia geht es gut. Am 27. April fliegen Gäste einer unserer Reisegruppen von Penang nach Kuching auf der Insel Borneo.

Wir beobachten die Lageentwicklung in engem Kontakt mit unseren örtlichen Leistungspartnern sehr aufmerksam. Nach aktuellem Erkenntnisstand gehen wir davon aus, dass wir die Programme regulär durchführen können und unsere Gäste wie geplant in Kuching landen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Indonesien und Malaysia im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 18. April 2024

 

Vereinigte Arabische Emirate: Schwere Überschwemmungen in Dubai

Ungewöhnlich starke Niederschläge haben seit dem späten Nachmittag des 16. April in Dubai sowie in den umliegenden Emiraten massive Überschwemmungen verursacht. Betroffen war unter anderem der Flughafen Dubai. Rollbahnen standen zeitweise unter Wasser, wichtige Zufahrtsstraßen wurden überschwemmt. Der Flughafen verkündete daraufhin zeitweise einen kompletten Ankunftsstopp, betroffene Flüge wurden kurzfristig umgeleitet. Einige Stunden später folgte eine schrittweise Wiederaufnahme der Flüge, es kommt jedoch weiterhin zu teilweise erheblichen Verspätungen.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Es gibt jedoch einige Gäste, die am heutigen 17. April auf einer Flugverbindung mit Zwischenstopp in Dubai gebucht sind. Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass diese Flugverbindung ohne größere Einschränkungen durchgeführt wird.

Stand: 17. April 2024

Jordanien: Lage nach den iranischen Angriffen auf Israel - Update

In der Nacht vom 13. auf den 14. April hat der Iran mit mehreren Hundert Drohnen und Raketen Israel angegriffen. In Reaktion darauf schloss Israels Nachbarland Jordanien zeitweise seinen Luftraum, Fluggesellschaften stellten vorübergehend die Bedienung von Amman ein.

Das Auswärtige Amt hat zuletzt am 14. April seinen Sicherheitshinweis zu Jordanien aktualisiert und schreibt wörtlich: „In der Nacht auf den 14. April haben iranische Luftangriffe auf Israel stattgefunden. Jordanien hat deshalb vorübergehend den eigenen Luftraum geschlossen. Inzwischen ist der Luftraum wieder geöffnet, der zivile Flugverkehr wurde wieder aufgenommen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es zu Verzögerungen oder Flugstreichungen kommt. Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten.“

Aktuell reisen Gäste von uns in Jordanien, ihr Reiseprogramm kann regulär durchgeführt werden. Die nächsten Abreisen sind für diese Woche geplant.

Wir beobachten die Lageentwicklung zusammen mit unseren Partnern vor Ort sehr aufmerksam, gehen derzeit von einer planmäßigen Durchführung aus und würden bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zur Sicherheit unserer Reisegäste ergreifen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Jordanien gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 15. April 2024

Link zum Auswärtigen Amt

Ecuador: Regierung beendet Ausnahmezustand

Die Regierung Ecuadors hat den im Januar verhängten Ausnahmezustand beendet und auch in verschiedenen Regionen geltende nächtliche Ausgangssperren ausgesetzt.

Das Auswärtige Amt hat am 9. April seinen Reise- und Sicherheitshinweis für Ecuador entsprechend aktualisiert, rät aber weiterhin von Reisen in den südlichen Teil der Stadt Guayaquil sowie in die Vorstadt Durán ab. Wörtlich heißt es:

Von nicht notwendigen Reisen nach Esmeraldas (Stadt), Guayaquil südlich der Avenida Portete de Tarquí sowie Durán, wird weiterhin abgeraten.“

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Ecuador. Die nächsten Ecuador-Reisen beginnen wieder ab 11. April.

Übernachtungen und Besichtigungen in der Provinz Esmeraldas sind bei keiner unserer Ecuador-Reisen vorgesehen. Im Gegensatz dazu sind Übernachtungen in der Hafenstadt Guayaquil bei vielen unserer Ecuador-Reisen geplant, da die Stadt insbesondere im Verkehr mit den Galápagos-Inseln ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt ist. Wir beschränken Aufenthalte in Guayaquil auf die reine Übernachtung vor der Weiter- bzw. Heimreise, Besichtigungsprogramme finden dort nicht statt.

Zusammen mit unseren ecuadorianischen Partnern beobachten wir auch weiterhin die Entwicklung der Sicherheitslage in der Pazifikregion sehr aufmerksam.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Ecuador-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 10. April 2024

Taiwan: Starkes Erdbeben erschüttert Ostküste

Ein Erdbeben der Stärke 7,2 hat am 3. April vormittags (Ortszeit) die Ostküste Taiwans erschüttert. Es war insbesondere in der Nordhälfte des Landes inklusive der Hauptstadt Taipeh deutlich zu spüren. Das Epizentrum lag vor der Ostküste nahe der Stadt Hualien.

Eine vorsorgliche Tsunami-Warnung für Teile der Philippinen und die südjapanische Provinz Okinawa wurde zwischenzeitlich wieder aufgehoben.

Nach ersten Medienberichten ist es in Hualien und vereinzelten anderen Orten zu Gebäudeschäden gekommen, außerdem wird von Erdrutschen berichtet. Die Behörden haben mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte bestätigt, die Rettungsarbeiten dauern in den betroffenen Orten an. 

Derzeit reisen Gäste von uns in Taiwan, es geht ihnen allen gut. Die nächsten Taiwan-Reisen beginnen am 20. April.

Wir beobachten die weitere Lageentwicklung genau, gehen aber nach aktuellem Stand von einer planmäßigen Durchführung aller unserer Taiwan-Reisen aus.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Taiwan-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 3. April 2024

Frankreich: Behörden erhöhen Terrorwarnstufe

Der Anschlag auf die Moskauer Veranstaltungshalle „Crocus City Hall“ vom 22. März, welcher der Terrororganisation Islamischer Staat zugerechnet wird, sowie nachrichtendienstliche Beobachtungen der vergangenen Monate haben die französischen Behörden dazu bewogen, die nationale Terrorwarnstufe anzuheben.

In seinem am 26. März 2024 aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweis schreibt das Auswärtige Amt wörtlich: Zur Begegnung terroristischer Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate“, der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Derzeit gilt die höchste von insgesamt drei Terrorwarnstufen (= urgence attentat). Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen und bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen“.

Die Anhebung des nationalen Terrorpräventionsplans „Vigipirate“ erlaubt den Sicherheitsbehörden Frankreichs weitgehende Vorsorgemaßnahmen. Die Präsenz von Sicherheitskräften wie Polizei und Militär wurde landesweit deutlich erhöht, ebenso die Frequenz von Gepäckkontrollen an den unterschiedlichsten Orten.

Aktuell reisen Gäste von uns in Frankreich, sie sind alle wohlauf. Weitere Reisen beginnen ab Anfang April in dichter Folge.

Wir gehen davon aus, dass wir in den nächsten Wochen alle unsere Frankreich-Reisen ohne Einschränkungen durchführen können. In enger Abstimmung mit unseren Leistungspartnern sowie mit unseren Reiseleiterinnen und Reiseleitern beobachten wir die Entwicklung der Lage sehr aufmerksam und stellen bei Bedarf Programme kurzfristig um. Unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter werden ab sofort die Gäste über die jüngsten Entwicklungen und die aktuelle Sicherheitslage informieren und sie zu erhöhter Wachsamkeit und Aufmerksamkeit, auch bei Aktivitäten auf eigene Faust, auffordern.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Frankreich-Reisen im Jahr 2024 gelten unverändert die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 26. März 2024

Link zum Auswärtigen Amt

Japan: Infektionsfälle mit dem Toxischen Schocksyndrom (TSS)

Seit Jahresbeginn haben die japanischen Gesundheitsbehörden eine steigende Zahl des von Gruppe-A-Streptokokkenbakterien (GAS) verursachten Toxischen Schocksyndroms (TSS) registriert. Bislang handelt es sich nach Behördenangaben um rund 500 Fälle im gesamten Land. Das Risiko für Reisende wird als gering eingeschätzt.

In seinem am 26. März aktualisierten Medizinischen Hinweis zu Japan informiert das Auswärtige Amt wie folgt:

„Im Frühjahr 2024 wurde ein Anstieg der Fälle invasiver Streptokokken-Infektionen in Japan verzeichnet, insbesondere von Fällen des toxischen Schocksyndroms (TSS), das durch Gruppe-A-Streptokokken (GAS) verursacht wird. Infektionen mit GAS führen in der Regel zu milden Krankheitsverläufen mit Halsschmerzen, Kopfschmerzen und Fieber sowie einem leichten roten Ausschlag (Scharlach). In seltenen Fällen können GAS-Bakterien auch invasive Infektionen mit schweren Verläufen (z.B. TSS) hervorrufen. Das Risiko für Reisende wird als gering eingeschätzt. Beachten Sie allgemeine Hygieneregeln und halten Sie sich an generelle Hinweise zur Vermeidung von Atemwegserkrankungen (Abstand zu erkrankten Personen und insbesondere Kindern halten, regelmäßiges Händewaschen, ärztliche Vorstellung je nach medizinischer Notwendigkeit, insbesondere bei ausbleibender Besserung).“

In den beiden Vorjahren hat es auch in Europa gehäufte Infektionen mit Streptokokken vom Typ A gegeben, die das TSS auslösen können. Bei TSS handelt es sich um eine Tröpfcheninfektion. Wichtigste Vorbeugemaßnahmen sind eine gute Handhygiene, die Einhaltung der Hust- und Niesetikette sowie der Schutz etwaiger Wunden an Händen und Füßen.

Aktuell reisen viele Gäste in Japan. Die nächsten Ankünfte erfolgen derzeit saisonbedingt in engem Takt.

Alle unsere Japan-Gäste erhalten die Medizinischen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes bei Buchung. Sie werden somit ab sofort über das verstärkte Auftreten des Toxischen Schocksyndroms informiert. Die bereits im Land reisenden oder in diesen Tagen anreisenden Gäste werden von unseren Reiseleiterinnen und Reiseleitern entsprechend informiert. Da das Infektionsrisiko nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes nach aktuellem Stand nicht signifikant ist, sehen wir derzeit keinen Anlass für weitere Maßnahmen zum Schutz unserer Gäste.

Es besteht auch weiterhin kein Recht auf kostenlose Umbuchung oder Stornierung unserer Japan-Reisen.

Stand: 26. März 2024

Link zum Auswärtigen Amt 

Süd- und Mittelamerika: Deutlicher Anstieg an Dengue-Fieber-Infektionen

Seit einigen Monaten nimmt die Zahl der Infektionen mit dem Dengue-Virus in einigen Ländern Süd- und Mittelamerikas deutlich zu. Besonders betroffen sind derzeit Brasilien, Peru und Costa Rica. Aktuellen Informationen reisemedizinischer Institute zufolge wurden im laufenden Jahr in Brasilien bereits über 700.000 Infektionsfälle registriert, über hundert Menschen sind dort an einer Infektion gestorben. In Peru wurden im laufenden Jahr über 30.000 Infektionsfälle registriert, in Costa Rica ca. 5.000.

Auch in Nachbarländern steigt die Infektionszahl in den letzten Monaten teilweise deutlich an.

Die Gesundheitsbehörden der betroffenen Länder haben flächendeckend Maßnahmen zur Bekämpfung von Mücken ergriffen.

Das Dengue-Virus wird von tagaktiven Mücken (Aedes-Mücken) übertragen. Symptome einer Dengue-Infektion sind Hautausschläge, Fieber und ausgeprägte Gliederschmerzen. Während eine Erstinfektion meist ohne größere Komplikationen ausheilt, sind bei einer wiederholten Infektion auch schwerere Krankheitsverläufe möglich. Immunität nach Erkrankung entsteht nur gegenüber dem Virus-Subtyp, mit dem die Infektion erfolgt ist, nicht gegenüber den anderen der insgesamt vier Virustypen.

Zur Vorbeugung einer Infektion raten Reisemediziner und tropenmedizinische Institute in den betroffenen Regionen zu konsequentem Mückenschutz, also bei Aufenthalten im Freien zu geschlossener Kleidung und zum Auftragen von Mückenschutzmitteln an freien Körperstellen.

Derzeit reisen saisonbedingt viele Gäste von uns in Süd- und Mittelamerika.

Zusammen mit den Buchungsunterlagen übermitteln wir allen unseren Gästen der betroffenen Länder den jeweils aktuellen medizinischen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes. Sie sind somit über das häufige Vorkommen von Dengue und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert.

In Reaktion auf die zunehmende Zahl von Neuerkrankungen fordern wir zusätzlich unsere Reiseleiter auf, alle Gäste unmittelbar nach Ankunft in den betroffenen Ländern über das aktuell vermehrte Auftreten der Krankheit zu informieren und ihnen nochmals einen konsequenten Mückenschutz nahe zu legen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Süd- und Mittelamerika im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 28. Februar 2024

Flugsicherheit: Flugverbot für Maschinen vom Typ Boeing 737 Max 9

Bei einem Inlandsflug von Alaska Airlines trennten sich Anfang Januar im Steigflug eine Notausgangstür sowie ein dazugehöriges Paneel vom Rumpf. Die nahezu fabrikneue Maschine des Typs Boeing 737 Max 9 konnte daraufhin sicher zum Ausgangsflughafen Portland zurückkehren, alle Insassen blieben unversehrt.

In Folge dieses Zwischenfalls hat die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA 171 in den USA registrierte Flugzeuge des Typs Boeing 737 Max 9 mit einem Flugverbot belegt. Die Flugzeuge dürfen erst wieder nach eingehenden Inspektionen abheben, deren Details derzeit noch zusammengestellt werden.

Bei den anstehenden Inspektionen wird ersten Informationen zufolge ein Hauptaugenmerk auf der Befestigung des Paneels am betreffenden (inoperativen) Notausgang liegen. Das Paneel hatte sich bei der betroffenen Maschine an der Stelle gelöst, an der einige Fluggesellschaften einen zusätzlichen Notausgang einbauen. Dieser wird dann nötig, wenn mehr Sitze in die Boeing 737 Max 9 verbaut werden. Die meisten US-Airlines nutzen diese Option nicht. Die für den optionalen Notausgang vorgesehene Stelle kurz hinter den Tragflächen wird dann mit einem Paneel und einem Fenster abgedeckt und versiegelt.

Die Schwestermodelle Boeing 737 Max 8 und die noch nicht zugelassene 737 Max 7 weisen diesen optionalen Notausgang nicht auf. Er ist jedoch ebenfalls bei der 737 Max 10 und bei der Boeing 737-900 ER vorhanden.

Von den derzeit 215 weltweit fliegenden Boeing 737 Max 9 sind 171 mit dem Paneel anstelle des Notausgangs ausgestattet. Das System mit dem Paneel wird von Boeing bei der Vorläufervariante 737-900 ER seit mehr als zehn Jahren ohne jegliche Zwischenfälle verwendet. Die europäische Luftfahrtsicherheitsbehörde Easa hat bereits mitgeteilt, dass keine der beiden europäischen Betreiber die 737 Max 9 mit der betroffenen Konfiguration nutzen.

Alle weiteren Airlines, die die Boeing 737 Max 9 mit der entsprechenden Konfiguration nutzen, sind der FAA-Anweisung gefolgt und nutzen den Flugzeugtypen nicht, bis die vorgeschriebenen Inspektionen vorgenommen wurden.

Wir beobachten die Entwicklung der Untersuchungen sehr aufmerksam und informieren bei Bedarf umgehend.

Stand: 12. Januar 2024

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Afar, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
  • Eritrea: alle Grenzgebiete
  • Haiti
  • Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak
  • Iran
  • Israel
  • Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
  • Jemen
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
  • D.R. Kongo: Östliche und nordöstliche Landesteile inklusive der Grenzregion zu Uganda sowie die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und zum Südsudan
  • Libanon 
  • Libyen
  • Mali 
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes
  • Myanmar
  • Niger 
  • Nigeria: nördliche Bundesstaaten Bauchi, Borno, Gombe, Kaduna, Kano, Sokoto, Yobe, Katsina, Zamfara und Jigawa, Norden des Bundesstaats Adamawa und Osten des Bundesstaates Nassarawa
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen, Sulu-Archipel und Süd-Palawan
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
  • Algerien
  • Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
  • Bangladesch
  • Benin: Region Alibori im Norden einschließlich Nationalpark „W“ und Pendjari-Park sowie Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
  • Ecuador: Esmeraldas (Stadt), der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
  • Eritrea
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: Gesamter Norden, insbesondere die Grenzregion zu Burkina Faso
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas 
  • Indien: Jammu, Kaschmir und Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Irak
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Madagaskar: Provinz Andosy, Strände in der Umgebung von Tulear und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Straße zwischen San Cristóbal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado sowie die Provinz Niassa
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien 
  • Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
  • Russland
  • Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
  • Togo: Grenzgebiet zu Burkina-Faso sowie der gesamte Norden
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Türkei: Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Queen Elizabeth Nationalpark, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Venezuela

Stand: 10. April 2024

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Stand: 30. November 2023
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