Reisesicherheit aktuell

Indien: Ende der örtlichen Beschränkungen nach Ausbruch des Nipah-Virus im Bundesstaat Kerala

Im südindischen Bundesstaat Kerala war es Mitte September zu einem neuerlichen Ausbruch des Nipah-Virus gekommen. Das Virus verursacht in der Regel eine schwere Krankheit: Nach einem grippeähnlichen Verlauf am Anfang kommt es zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis) mit unterschiedlich schweren Symptomen von Schwindelanfällen bis zum Koma. Eine große Zahl der Krankheitsverläufe endet tödlich.

Die indischen Gesundheitsbehörden hatten nach dem Auftreten der ersten Infektionen in besonders betroffenen Regionen, insbesondere im Bezirk Kozhikode (früher: Calicut), strenge Maßnahmen beschlossen. So wurden Sperrzonen eingerichtet und teilweise Schulen, Büros und öffentliche Gebäude geschlossen, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Infizierte und deren Kontaktpersonen wurden isoliert, die Anzahl der Testungen wurde stark erhöht.

Da seit dem 16. September keine neuen Infektionen mit dem Nipah-Virus mehr gemeldet wurden, gaben die Gesundheitsbehörden nun jüngsten Medienberichten zufolge bekannt, dass der Ausbruch unter Kontrolle ist und die Beschränkungen in Kerala wieder aufgehoben werden.

Aktuell reisen aus saisonalen Gründen keine Gäste von uns in Südindien. Die nächsten Ankünfte im Bundesstaat Kerala sind wieder ab dem 23. Oktober geplant.

Bei keiner unserer Südindienreisen kommen wir in die Region um Kozhikode.

Alle unsere Indien-Gäste erhalten die Medizinischen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes bei Buchung. Sie werden somit über das Auftreten des Nipah-Virus in der betroffenen Region informiert. Da wir das Gebiet, in dem die jüngsten Infektionsfälle aufgetreten waren, bei keiner unserer Reisen besuchen und auch nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes nach aktuellem Stand das Infektionsrisiko nicht signifikant ist, sehen wir derzeit keinen Anlass für weitere Maßnahmen zur Information oder zum Schutz unserer Gäste.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Indien-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 28. September 2023

Usbekistan: Explosion am Flughafengelände von Taschkent

Wie Nachrichtenagenturen berichten, ist es am 28. September frühmorgens in einem Zolllagerhaus in unmittelbarer Nähe des internationalen Flughafens von Taschkent zu einer großen Explosion gekommen. Diese war in weiten Teilen der Hauptstadt zu spüren. Der dabei entstandene Brand ist mittlerweile unter Kontrolle, der Flugverkehr findet planmäßig statt.

Nähere Informationen über die Explosionsursache sowie über mögliche Opferzahlen liegen noch nicht vor. 

Aktuell reisen zahlreiche Gäste von uns in Usbekistan. Allen unseren Gästen geht es gut.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Usbekistan-Reisen im Jahr 2023 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 28. September 2023

Armenien: Demonstrationen gegen die Haltung der Regierung im Bergkarabach-Konflikt

Trotz eines zuletzt 2022 erneuerten Waffenstillstandsabkommens zwischen Armenien und Aserbaidschan war es am 19. September seitens Aserbaidschans zu einem Militäreinsatz in der Konfliktregion Bergkarabach gekommen. Außerhalb der Region Bergkarabach gab es bisher im Grenzgebiet der beiden Staaten keine bewaffneten Auseinandersetzungen. Armenien hat inzwischen die Waffen niedergelegt und die Konfliktgebiete aufgegeben. Damit ist die Militäraktion offiziell für beendet erklärt worden.

Gegen diese Haltung der armenischen Regierung gibt es zahlreiche Demonstrationen von Teilen der armenischen Bevölkerung. Diese konzentrieren sich hauptsächlich auf den zentralen Platz der Republik in der Hauptstadt Eriwan. Es kommt aber auch immer wieder zu kurzfristigen Straßensperrungen außerhalb Eriwans durch friedliche Demonstranten.

Aktuell reisen Gäste von uns in Armenien, allen unseren Gästen geht es gut.

Unsere nächste Armenienreise beginnt am 2. Oktober.

Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Reiseleiterinnen und Reiseleitern und unserer Agentur in Eriwan und haben sie angewiesen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden. Durch die Straßensperrungen kann es zu geringfügig geänderten Fahrtstrecken kommen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Armenien gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 25. September 2023

Italien: Waldbrände auf Sizilien rund um Cefalù und Palermo

Der Norden der Insel Sizilien rund um die Städte Cefalù und Palermo ist derzeit von Waldbränden betroffen. Am 23. und 24. September mussten Häuser geräumt werden, einige Straßen waren zeitweise gesperrt. Die Feuerwehr kämpft weiterhin gegen die Flammen. Am heutigen 25. September haben Regenfälle eingesetzt, weiterer Regen in der Region wird am 26. September erwartet.

Aktuell reisen viele Gäste von uns auf Sizilien. Es geht ihnen gut. Die nächsten Abreisen folgen in den kommenden Tagen in dichter Abfolge.

Es kommt wegen der Brände in den genannten Gebieten derzeit zu keinen relevanten Einschränkungen bei unseren Reiseprogrammen. Wir beobachten die Situation zusammen mit unseren örtlichen Leistungspartnern sehr aufmerksam. Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, alle Programme auch weiterhin wie geplant durchführen zu können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Sizilien-Reisen im Jahr 2023 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 25. September 2023

Marokko: Aktuelle Situation vor Ort nach dem Erdbeben - Update

Nach dem Erdbeben in Marokko vom 8. September rät das Auswärtige Amt in seinem am 15. September aktualisierten Sicherheitshinweis dringend von Reisen in die schwer betroffenen Gebirgsregionen der Provinzen Al-Haouz, Taroudant und Chichaoua ab. Unsere Reisen führen nicht in die schwer betroffenen Gebirgsregionen dieser Provinzen.

Im südlichen Teil der Altstadt von Marrakesch kam es durch das Erdbeben zu einzelnen Schäden. Dort befinden sich der Bahia-Palast und die Saadier-Gräber. Beide Sehenswürdigkeiten bleiben voraussichtlich für wenige Wochen geschlossen. Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten sind in vollem Gange. Im nördlichen Teil der Altstadt mit dem Djemma el Fna und dem Jardin Majorelle gibt es keine größeren Schäden und auch keine Einschränkungen. Die dortigen Sehenswürdigkeiten und Geschäfte sind geöffnet.

Auch im weiter südöstlich gelegenen Ouarzazate und dem nahen Ait Benhaddou kam es zu einzelnen Schäden.  

Die Infrastruktur ist außerhalb der vom Erdbeben besonders betroffenen Gebirgsregion in Betrieb. Alle Straßen unserer aktuellen Reiserouten sind geöffnet. Auch unsere Vertragshotels sind unbeschädigt und arbeiten regulär.

Aktuell reisen zahlreiche Gäste von uns in Marokko. Weitere Abreisen nach Marokko starten derzeit in dichter Folge. Wir führen alle unsere Marokkoreisen wie geplant durch und nehmen beim Besuch der Altstadt von Marrakesch einzelne Anpassungen bei den Besichtigungsprogrammen vor.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Marokko gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 19. September 2023

Link zum Auswärtigen Amt

USA: Zur Lage nach den Waldbränden in Hawaii

Die Aufräumarbeiten nach den verheerenden Waldbränden auf Hawaii und im Westen Mauis halten an. Auf Maui war der bei Touristen beliebte Ort Lahaina besonders betroffen. Der Rest des Hawaii-Archipels sowie ein Großteil der Insel Maui mit dem Haleakala-Nationalpark wurden von den Bränden nicht berührt.

Vor diesem Hintergrund hat das Auswärtige Amt am 12. September seinen Sicherheitshinweis zu den USA aktualisiert. Darin rät das Amt derzeit von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Westen Mauis dringend ab und empfiehlt, nicht notwendige, touristische Reisen in den Westen Mauis bis mindestens Anfang Oktober zu verschieben.

Die Behörden Mauis informieren gleichzeitig über die Beendigung aller Reisebeschränkungen auf Maui zum 8. Oktober mit Ausnahme des Ortes Lahaina, der bis auf weiteres für Auswärtige gesperrt bleiben wird.

Unsere nächsten Abreisen nach Hawaii starten erst am 19. Oktober und folgen dann in dichter Reihenfolge.  Den Westen Mauis wird eine unserer Reisegruppen planmäßig erst am 29. Oktober erreichen.

Wir stehen in intensivem Kontakt mit unseren Partnern in Hawaii. Nach allen uns vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass wir unsere Hawaii-Reisen mit geringen Programmanpassungen durchführen können. Unsere Gäste werden darüber per Rundschreiben informiert.

Wir beobachten die Situation sehr aufmerksam und informieren erneut, wenn das Auswärtige Amt seine Einschätzung zu Reisen nach Maui aktualisiert.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen in die USA im Jahr 2023 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 13. September 2023

Link zum Auswärtigen Amt

Costa Rica: Gesundheitswarnung aufgrund einer starken Zunahme von Dengue-Fieber-Fällen

In diesem Jahr hat sich die Zahl der Infektionen mit dem Dengue-Fieber in Costa Rica deutlich erhöht.

In seinem am 8. September aktualisierten Reisehinweis informiert das Auswärtige Amt, dass die Gesundheitsbehörden Costa Ricas eine Gesundheitswarnung herausgegeben haben, nachdem sich die Zahlen von dokumentierten Fällen von Dengue-Fieber stark erhöht haben.

Das Dengue-Virus wird von tagaktiven Mücken (Aedes-Mücken) übertragen. Symptome einer Dengue-Infektion sind Hautausschläge, Fieber und ausgeprägte Gliederschmerzen. Während eine Erstinfektion meist ohne größere Komplikationen ausheilt, sind bei einer wiederholten Infektion auch schwerere Krankheitsverläufe möglich. Immunität nach Erkrankung entsteht nur gegenüber dem Virus-Subtyp, mit dem die Infektion erfolgt ist, nicht gegenüber den anderen der insgesamt vier Virustypen. Dengue kommt in Costa Rica landesweit ganzjährig vor, die meisten Übertragungen werden dabei in den Monaten Mai bis Dezember verzeichnet.

Zur Vorbeugung einer Infektion raten Reisemediziner und tropenmedizinische Institute in den betroffenen Regionen zu konsequentem Mückenschutz, also bei Aufenthalten im Freien zu geschlossener Kleidung und zum Auftragen von Mückenschutzmitteln an freien Körperstellen.

Derzeit reisen Gäste der Unternehmensgruppe in Costa Rica. Die nächsten Reisen beginnen ab dem 14. Oktober.

Zusammen mit den Buchungsunterlagen übermitteln wir allen unseren Costa-Rica-Gästen den jeweils aktuellen medizinischen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes. Sie sind somit über das häufige Vorkommen von Dengue und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert.

In Reaktion auf die zunehmende Zahl von Neuerkrankungen fordern wir ab sofort zusätzlich unsere Reiseleiter auf, alle Gäste unmittelbar nach Ankunft im Land über das aktuell vermehrte Auftreten der Krankheit zu informieren und ihnen nochmals einen konsequenten Mückenschutz nahe zu legen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Costa Rica im Jahr 2023 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

Stand: 8. September 2023

Ecuador: Ausnahmezustand nach Ermordung eines Präsidentschaftskandidaten ausgerufen

Am 9. August abends (Ortszeit) ist auf einer Wahlkampfveranstaltung in der ecuadorianischen Hauptstadt Quito einer von acht Kandidaten für die am 20. August angesetzten Präsidentschaftswahlen erschossen worden. Als Reaktion darauf wurde ein 60-tägiger Ausnahmezustand für das ganze Land verhängt, um den Sicherheitskräften größeren Spielraum bei der Gewährleistung der Sicherheit und der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen zu ermöglichen.

Bereits seit einiger Zeit beklagt die Bevölkerung Ecuadors einen Anstieg der Gewalt, der auf das Vordringen krimineller Vereinigungen rund um den Drogenhandel zurückgeführt wird. Es kam hauptsächlich in den Vororten der größeren Städte immer wieder zu Protesten gegen die Regierung. Dieser wird Untätigkeit, Korruption und Verstrickung mit der Drogenmafia vorgeworfen, woraufhin die Präsidentschaftswahlen auf den 20. August vorgezogen wurden. Die Ermordung des aussichtsreichen Präsidentschaftskandidaten Villavicencio am 9. August, der sich insbesondere für die Korruptionsbekämpfung eingesetzt hatte, schreiben offizielle Stellen diesen kriminellen Kreisen zu.

Aktuell reisen Gäste der Unternehmensgruppe in Ecuador, sie sind alle wohlauf. Weitere Abreisen folgen Mitte August und im September.

Nach dem derzeitigen Stand unserer Informationen können unsere Ecuador-Reisen ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Generell vermeiden wir ohnehin größere Menschenansammlungen und Protestkundgebungen und unsere Reiserouten berühren keine Gebiete, in denen es bisher zu Protesten und Zusammenstößen gekommen ist. Zusammen mit unseren Partnern vor Ort beobachten wir die weitere Entwicklung der Lage sehr aufmerksam und ergreifen im Bedarfsfall alle für die Sicherheit unserer Gäste erforderlichen Maßnahmen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Ecuador-Reisen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 10. August 2023

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Afar, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Südsudan und Kenia
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Aserbaidschanisch kontrollierte Gebiete von Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete im Nordosten einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
  • Eritrea: alle Grenzgebiete
  • Haiti
  • Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak
  • Iran
  • Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
  • Jemen
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
  • D.R. Kongo: Östliche und nordöstliche Landesteile inklusive der Grenzregion zu Uganda sowie die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und zum Südsudan
  • Libanon: Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek sowie grenznahe Gebiete zu Syrien und Israel und palästinensische Flüchtlingslager 
  • Libyen
  • Mali 
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes
  • Myanmar
  • Niger 
  • Nigeria: nördliche Bundesstaaten Bauchi, Borno, Gombe, Kaduna, Kano, Sokoto, Yobe, Katsina, Zamfara und Jigawa, Norden des Bundesstaats Adamawa und Osten des Bundesstaates Nassarawa
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen, Sulu-Archipel und Süd-Palawan
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
  • Algerien
  • Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
  • Bangladesch
  • Benin: Region Alibori im Norden einschließlich Nationalpark „W“ und Pendjari-Park sowie Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
  • Ecuador: Grenzregion zu Kolumbien
  • Eritrea
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: Gesamter Norden, insbesondere die Grenzregion zu Burkina Faso
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas bei Anreise über Guatemala
  • Indien: Jammu, Kaschmir und Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Irak
  • Israel: Grenzgebiete zum Libanon, zu Syrien, Ägypten und zum Gaza-Streifen; keine Besichtigungen in der Altstadt von Jerusalem an Freitagen und hohen christlichen, jüdischen oder muslimischen Feiertagen. Palästinensische Gebiete (Westbank) 
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Libanon
  • Madagaskar: Provinz Andosy, Strände in der Umgebung von Tulear und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco, Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas sowie die Straße zwischen San Cristóbal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado sowie die Provinz Niassa
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro 
  • Ruanda: Gebiete nördlich der Nationalstraßen 4 und 8 an der Grenze zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
  • Russland
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Türkei: Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Venezuela

Stand: 2. August 2023

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Stand: 7. Juni 2023