Reisesicherheit aktuell

Naher Osten: Auswärtiges Amt aktualisiert Sicherheitshinweise – Update

Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und Iran wurden mit Inkrafttreten einer Waffenruhe beendet. Der Luftverkehr in der Region hat sich seitdem wieder normalisiert.

Das Auswärtige Amt rät nun nicht mehr von nicht notwendigen Reisen u.a. nach Bahrain, Jordanien, Katar, Oman, Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate ab und hat seine Informationen aktualisiert. Wörtlich heißt es:

„Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Bahrain (Anm.: gleichlautend für Jordanien/Katar/Oman/Saudi Arabien/Vereinigte Arabische Emirate) sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.

  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.“

Saisonbedingt reisen derzeit keine Gäste von uns in diesen Ländern. Die nächsten Reisen sind ab Ende September vorgesehen und werden nach jetzigem Stand planmäßig durchgeführt. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden wir dabei weiträumig und folgen den Anweisungen der Ordnungskräfte.

Die von uns gebuchten Umsteigeflugverbindungen über diese Länder werden derzeit regulär durchgeführt.

Wir beobachten die weitere Lageentwicklung sehr aufmerksam und werden bei Bedarf erneut informieren.

Für Stornierungen und Umbuchungen unserer Reisen in und über die genannten Länder des Nahen Ostens gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand: 5.7.2025

Link zum Auswärtigen Amt

Griechenland: Waldbrände auf Kreta

In Griechenland kommt es derzeit in verschiedenen Regionen zu Waldbränden. Nach der Insel Chios ist nun vor allem die Insel Kreta betroffen. Starke Brände auf Kreta sind an der Südostküste, östlich der Stadt Ierapetra, ausgebrochen. Tausende von Touristen und Einwohner wurden vorsorglich evakuiert. Zudem kommt es aktuell auf dem griechischen Festland östlich der Hauptstadt Athen und nahe dem Fährhafen von Rafina zu Bränden.

Derzeit befinden sich keine Gäste von uns in Griechenland. Die nächste Reise auf das griechische Festland beginnt am 26. Juli, die nächste Reise nach Kreta am 13. September.

Wir verfolgen die weitere Lage-Entwicklung in enger Abstimmung mit unseren Reiseleiterinnen und Reiseleitern und den örtlichen Leistungspartnern sehr aufmerksam. Derzeit gehen wir davon aus, dass das von uns geplante Ausflugs- und Besichtigungsprogramm in Griechenland ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Griechenland gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 4. Juli 2025

USA: Zur Waldbrandsituation in Alaska

Wie das benachbarte Kanada ist auch der US-amerikanische Bundesstaat Alaska von Wald- und Buschbränden betroffen – insbesondere die Gegend rund um die Stadt Fairbanks. Die Behörden haben für diese Region die höchste Warnstufe ausgerufen, da die Wetterbedingungen mit hohen Temperaturen und starken Winden die Ausbreitung von Feuer begünstigen.

Die laufenden Evakuierungsanordnungen betreffen bislang wenig besiedelte Gebiete. Dabei kann es zu lokalen Straßensperren kommen. Vor allem der Parks Highway südwestlich von Fairbanks in Richtung Denali und Fairbanks befindet sich unter besonderer Beobachtung.

Aktuell reisen Gäste von uns in Alaska. Es geht ihnen gut. Unsere Gäste haben die Region um Fairbanks bereits passiert und befinden sich in Anchorage und Seward.

Weitere Abreisen folgen in den nächsten Wochen. Unsere nächste Reisegruppe erreicht Fairbanks am 12. Juli.

In enger Abstimmung mit unseren Leistungspartnern und der Reiseleitung vor Ort beobachten wir die Situation genau. Bei Bedarf nehmen wir Programmänderungen vor und reagieren auf mögliche Straßensperrungen.

Für Stornierungen und Umbuchungen unserer Reisen in die USA gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 3. Juli 2025

Indonesien: Fährunglück zwischen Java und Bali

Bei starkem Seegang ist am 2. Juli spätabends (Ortszeit) die Fähre „KMP Tunu Pratama Jaya“ zwischen Java und Bali gesunken. An Bord befanden sich 53 Passagiere und 12 Besatzungsmitglieder. Die Fähre war auf dem Weg von Ketapang auf Java nach Gilimanuk auf Bali. Nach Angaben des Betreibers hatte die Besatzung zuvor Maschinenprobleme gemeldet. Nachrichtenagenturen berichten von vielen Vermissten. Such- und Rettungseinsätze dauern an.

Die betroffene Verbindung von Java nach Bali ist eine der wichtigsten und am stärksten frequentierten Fährstrecken des Landes und wird von vielen Reisenden genutzt. Auch wir nutzen für Reisen, die Java mit Bali kombinieren, diese Route, jedoch bewusst nicht in der Nacht.

Aktuell reisen Gäste von uns in Indonesien; an Bord der verunglückten Fähre waren keine Gäste von uns. Allen unseren Indonesien-Gästen geht es gut.

Unsere nächsten Reisen nach Indonesien beginnen in diesen Tagen in dichter Folge.

Wir beobachten die weitere Entwicklung sehr aufmerksam und werden nach Vorliegen von detaillierten Unfallberichten die Nutzung dieser Fährstrecke erneut überprüfen. Nach aktuellem Erkenntnisstand gehen wir davon aus, dass wir unsere Programme regulär durchführen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Indonesien im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 3. Juli 2025

 

Kanada: Waldbrände in verschiedenen Regionen des Landes

In Kanada kommt es, wie häufig im Sommer, seit mehreren Wochen in verschiedenen Regionen zu Waldbränden. Besonders betroffen sind mehrere Provinzen im Westen des Landes, aber auch in Ostkanada gibt es Brände. Am 1. Juli wurde unter anderem ein Flächenbrand bei Lytton in British Columbia gemeldet. Dieser Ort liegt circa 70 Kilometer südlich der Route der Studiosus-Reise „Kanada – die umfassende Reise“.

Derzeit reisen zahlreiche Gäste von uns in Kanada. Allen unseren Kanada-Gästen geht es gut.

Derzeit sind die von uns genutzten Routen in ganz Kanada uneingeschränkt benutzbar, die von uns geplanten Ausflugs- und Besichtigungsprogramme können aktuell ohne Einschränkungen durchgeführt werden.

Wir verfolgen sehr aufmerksam die weitere Lage-Entwicklung in enger Abstimmung mit unseren Leistungspartnern sowie unseren Reiseleitern und Reiseleiterinnen. Sollte an einzelnen lokalen Reisezielen eine durch Brände verursachte Gefährdung bestehen, werden wir umgehend Programmanpassungen vornehmen und erneut informieren.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen, die nach Kanada führen, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 2. Juli 2025

Kambodscha/Thailand: Schließung der Grenzübergänge zwischen beiden Ländern

Der Grenzkonflikt zwischen Thailand und Kambodscha hat sich verschärft. Am 24. Juni wurden bis auf Weiteres alle Grenzübergänge zwischen den beiden Ländern geschlossen.

Als Reaktion hat das Auswärtige Amt am 24. Juni seinen Reise- und Sicherheitshinweis zu Kambodscha und Thailand aktualisiert und rät von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet ab.

Wörtlich heißt es: Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet zu Kambodscha bzw. Thailand wird abgeraten. Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es Anfang Juni 2025 zu Auseinandersetzungen zwischen Soldaten beider Staaten, bei denen es ein Todesopfer gab. Auf beiden Seiten der Grenze wurde die Militärpräsenz erhöht. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind bis auf Weiteres geschlossen. Ausnahmen sind nur für den Besuch von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten und humanitäre Einzelfälle (z.B. bei Behandlungen in medizinischen Einrichtungen) vorgesehen. Reisende sollten die Grenzregion daher nach Möglichkeit meiden.

  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.“

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Kambodscha und Thailand. Die nächsten Reisen in das thailändisch-kambodschanische Grenzgebiet beginnen erst wieder Mitte Oktober.

Zusammen mit unseren thailändischen und kambodschanischen Partnern beobachten wir die weitere Entwicklung der Sicherheitslage und der Grenzschließungen sehr aufmerksam und informieren die Gäste der anstehenden Reisen.

Bei Fortbestand des Abratens von Reisen in das thailändisch-kambodschanische Grenzgebiet und der Grenzschließung werden wir spätestens zwei Monate vor Abreise eine Anpassung der Reiserouten vornehmen und entsprechend informieren. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden wir grundsätzlich weiträumig und folgen den Anweisungen der Ordnungskräfte.

Alle Reisen nach Thailand und Kambodscha, die nicht in das Grenzgebiet führen, können ohne Probleme durchgeführt werden.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Thailand und Kambodscha gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 25. Juni 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Panama: Auswärtiges Amt aktualisiert Sicherheitshinweis

Die Behörden von Panama haben in den letzten Tagen für die im Nordwesten des mittelamerikanischen Landes gelegene Provinz Bocas del Toro den Ausnahmezustand verhängt. Zunächst bis zum 25. Juni wurden Grundrechte wie Versammlungsfreiheit und Bewegungsfreiheit eingeschränkt, eine Verlängerung des Ausnahmezustandes wurde zwischenzeitlich beim Präsidenten Panamas beantragt.

Hintergrund der behördlichen Maßnahmen waren gewalttätige Proteste von Plantagenarbeitern in der Region der Kleinstadt Changuinola, die sich in ihrem Ursprung gegen eine geplante Sozialversicherungs- und Rentenreform wandten. Mit den getroffenen Maßnahmen, zu der auch weiterhin Razzien und eine deutlich verstärkte Militärpräsenz gehören, will die Regierung die Lage in der Provinz beruhigen. Regierungsangaben zufolge zeigen die Maßnahmen Wirkung. Zu der Provinz gehört auch der gleichnamige und bei Bade- und Tauchtouristen beliebte Archipel Bocas del Toro, der bislang nicht von Ausschreitungen betroffen ist.

Das Auswärtige Amt hat am 24. Juni seinen Reise- und Sicherheitshinweis für Panama aktualisiert und rät derzeit von nicht notwendigen Reisen in die Provinz Bocas del Toro ab. Wörtlich heißt es:

„Landesweit kommt es zu Protesten und Demonstrationen, bei denen auch Straßensperrungen und teilweise gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können. In der Provinz Bocas del Toro wurde zudem der Ausnahmezustand ausgerufen. Von einer Nutzung des Grenzübergangs nach Costa Rica in der Provinz Bocas del Toro (Grenzübergang Sixaola) wird abgeraten.

  • Von nicht notwendigen Reisen in die Provinz Bocas del Toro wird derzeit abgeraten.
  • Lassen Sie insgesamt äußerste Vorsicht walten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und beachten Sie die Sicherheitshinweise der panamaischen Regierung.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.“

Aktuell reisen saisonbedingt keine Gäste von uns in Panama. Die nächste Panama-Reise mit einem Aufenthalt in der Provinz Bocas del Toro beginnt am 13. September.

Zusammen mit unseren panamaischen Partnern beobachten wir die weitere Entwicklung der Sicherheitslage in der Provinz Bocas del Toro und im gesamten Land sehr aufmerksam, informieren die Gäste der anstehenden Reisen, passen bei Bedarf unsere Reiseprogramme der Lage an und informieren entsprechend. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden wir grundsätzlich weiträumig und folgen den Anweisungen der Ordnungskräfte. Nach aktuellem Stand gehen wir von einer weiteren Lageberuhigung aus.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Panama-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 25. Juni 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Kanada: Waldbrände im Yukon Territory in der Umgebung von Dawson City

In der kanadischen Provinz Yukon kommt es derzeit vor allem rund um die Stadt Dawson City zu Waldbränden. Die Provinzregierung hat für einige Außenbezirke der Stadt eine Evakuierung angeordnet, am Nachmittag des 23. Juni (Ortszeit) wurde der Regionalflughafen von Dawson City zeitweise gesperrt. Aktuell sind die Überlandstraßen des Gebietes geöffnet, je nach Lage und Entwicklung der Brandherde kann sich die Situation rasch ändern, da nicht alle Brände unter Kontrolle sind. Für den westwärts aus Dawson City Richtung Alaska führenden Top-of-the-World-Highway hat die Provinzregierung eine Alarmmeldung ausgesprochen und rät zu erhöhter Wachsamkeit.

Aktuell reisen Gäste von uns in Alaska. Es geht ihnen gut. Nach Dawson City reist die nächste Gruppe planmäßig am 9. Juli. Zusammen mit unseren kanadischen Partnern beobachten wir die weitere Entwicklung sehr aufmerksam, passen bei Bedarf unsere Reiseprogramme der Lage an und informieren entsprechend. 

Für Stornierungen und Umbuchungen unserer Reisen nach Kanada und Alaska gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 27. Juni 2025

Kolumbien: Auswärtiges Amt aktualisiert seinen Sicherheitshinweis

Das Auswärtige Amt hat am 18. Juni seinen Reise- und Sicherheitshinweis für Kolumbien aktualisiert. Die Gebiete, in denen dringend von Reisen abgeraten wird, wurden um das Departamento Cauca inklusive der Überlandstraßen sowie um die westlichen Gebiete im Departamento Valle de Cauca mit der Großstadt Cali erweitert.

Wörtlich heißt es: „Nach mehreren koordinierten Anschlägen am 10. Juni 2025 – unter anderem in Cali, Buenaventura und im Departamento Cauca – wird von Reisen in die betroffenen Gebiete dringend abgeraten [..]“.

Im Zusammenhang mit dem ins Stocken geratenen Friedensprozess und im Vorfeld der für März 2026 anstehenden Präsidentschaftswahlen hat sich die Sicherheitslage in Kolumbien in jüngster Zeit wieder verschlechtert. Dabei kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Kräften und Splittergruppen der Rebellenbewegungen und der Drogenmafia einerseits sowie zwischen letztgenannten Akteuren untereinander.

Von den Entwicklungen sind bisher ausschließlich die Grenzregionen zu Venezuela und Ecuador sowie weitere schwer zugängliche Gebiete betroffen gewesen, die von Touristen nicht besucht werden. Mit dem Departamento Cauca und der Großstadt Cali werden nun auch touristisch relevante Regionen in Mitleidenschaft gezogen.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Kolumbien. Die nächsten Kolumbien-Reisen beginnen wieder am 30. Juni, eine Reise ins Departamento Cauca ist erst wieder für August geplant.

Generell meiden wir auf unseren Kolumbien-Reisen sämtliche Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und passen unsere Besuchsprogramme entsprechend an. Angesichts des dringenden Abratens von Reisen ins Departamento Cauca verzichten wir bei der für August geplanten Reise auf den Besuch der Region und bieten unseren Kunden ein Alternativprogramm an. Zusammen mit unseren kolumbianischen Partnern vor Ort beobachten wir die weiteren Entwicklungen sehr aufmerksam und werden bei Fortbestand des Abratens spätestens zwei Monate vor Abreise in gleicher Weise reagieren.

Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass wir alle übrigen Kolumbien-Reisen regulär durchführen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Kolumbien-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 20. Juni 2025

Link zum Auswärtigen Amt

USA: Auswärtiges Amt präzisiert Einreisebestimmungen

Laut Medienberichten ist es jüngst zu Einreiseproblemen deutscher Staatsbürger in die USA gekommen. Dabei gab es auch einige Festnahmen. Vor diesem Hintergrund hat das Auswärtige Amt am 18. März seinen Reise- und Sicherheitshinweis für die USA in puncto Einreise präzisiert. Im Kapitel „Einreisekontrolle“ heißt es jetzt zur elektronischen Einreisegenehmigung ESTA (Electronic System for Travel Authorization) und zum US-Visum:

„Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise (z.B. Flugbuchung) bei der Einreise mitzuführen. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.

Reisende sollten ausschließlich mit einem gültigen ESTA oder Visum in die USA reisen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- bzw. Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.“

Gleichzeitig erläuterte ein Sprecher gegenüber Medien den Hintergrund für das Vorgehen das Auswärtigen Amts: "Wir haben präzisiert und heben jetzt klar hervor, dass eine ESTA-Genehmigung oder ein US-Visum nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtigt", so der Sprecher. "Die finale Entscheidung, ob eine Person in die USA einreisen kann, liegt bei den amerikanischen Grenzbehörden. Aber auch das ist keine Überraschung, das ist auch in Deutschland so."

Die Aktualisierung des Sicherheitshinweises beinhaltet keine grundsätzliche neue Einschätzung der Lage durch die Behörden. Wir gehen daher davon aus, unsere USA-Reisen wie geplant durchführen zu können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen in die USA im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 25. April 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Benin: Norden in und um die Nationalparks „W“ und Pendjari
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Nordosten des Landes einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
  • Eritrea: alle Grenzgebiete
  • Ghana: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Togo
  • Haiti
  • Indien: Jammu, Kaschmir, Punjab und in die an Pakistan grenzenden indischen Gebiete westlich des ehemaligen National Highways Nr. 15, einschließlich der Städte Jaisalmer, Bikaner und Ganganagar
  • Irak 
  • Iran
  • Israel
  • Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
  • Jemen
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
  • Kolumbien: Unmittelbare Grenzgebiete zu Venezuela, Departamentos Norte de Santander und Cesar sowie die Stadt Cali und angrenzende Gemeinden
  • D.R. Kongo
  • Libanon
  • Libyen
  • Mali 
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes, Provinz Niassa
  • Myanmar
  • Niger 
  • Nigeria: nördliche Landesteile
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen und Sulu-Archipel
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Togo: Grenzgebiete zu Benin und Burkina Faso
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
  • Algerien
  • Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
  • Bangladesch
  • Benin: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
  • Ecuador: Esmeraldas, der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso
  • Eritrea
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: nördliche Grenzgebiete zu Côte d’Ivoire
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas 
  • Indien: Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Jordanien: Grenzgebiete zu Syrien nördlich der N10 mit Ausnahme von Umm Qais und der Stadt Irbid, Grenzgebiete zum Irak
  • KambodschaGrenzgebiet zu Thailand in der Provinz Preah Vihear
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
  • Kirgisistan: Region Batken
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Madagaskar: Provinz Andosy, Strände in der Umgebung von Tulear und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Straße zwischen San Cristóbal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado 
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Papua-Neuguinea
  • Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien 
  • Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
  • Russland
  • Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
  • Saudi Arabien: Grenzgebiete zum Jemen und Bezirk Qatis in der Ostprovinz
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik sowie die Inseln und Küstenregion südlich von Kisiju
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Turkmenistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Türkei: Äußerster Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Venezuela

Stand: 24. Juni 2025

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen - Stand: 3. Juni 2025
Zwei Personen sitzen am Ufer mit Blick auf das Wasser.
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