Reisesicherheit aktuell

Vietnam: Überschwemmungen und Erdrutsche nach starken Regenfällen in Zentralvietnam

Seit dem 25. Oktober haben anhaltende, heftige Regenfälle in Zentralvietnam für schwere Überschwemmungen und Erdrutsche gesorgt. Besonders betroffen sind die touristisch relevanten Regionen rund um Hue, Da Nang und Hoi An.

In Hue stehen viele Stadtteile sowie Teile der historischen Zitadelle unter Wasser. Die Denkmalverwaltung hat angekündigt, den Verkauf von Eintrittskarten ab dem 27. Oktober vorübergehend einzustellen, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten.

In Hoi An ist die Altstadt vollständig überflutet – zahlreiche Geschäfte und Museen sind geschlossen. Der Besuch der Altstadt ist aktuell nicht möglich.

In Da Nang bleiben die Lage im Stadtzentrum und der Betrieb in der Innenstadt weitgehend stabil, einige Außenbezirke sind von Hochwasser betroffen.

Der Flugverkehr an den Flughäfen von Da Nang und Hue wird derzeit planmäßig durchgeführt.

Aktuell reisen Gäste von uns in Vietnam, es geht ihnen allen gut.

In den nächsten Tagen und Wochen sind zahlreiche weitere Reisen nach Vietnam geplant. Am 29. und 30. Oktober werden die nächsten Gäste nach Hue und Hoi An reisen.

Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Reiseleiterinnen und Reiseleitern sowie unseren Leistungspartnern vor Ort. Die weitere Lageentwicklung beobachten wir sehr aufmerksam.

Sollten die erheblichen Regenfälle und Überschwemmungen in Zentralvietnam weiter für Behinderungen sorgen, werden wir unsere Reiseprogramme an die Gegebenheiten anpassen. Unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter beachten selbstverständlich alle Vorschriften und Empfehlungen lokaler Behörden.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Vietnam im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 27. Oktober 2025

Peru: Ausnahmezustand für Lima erklärt

Derzeit kommt es in peruanischen Städten, vor allem in der Hauptstadt Lima, zu Demonstrationen und Straßenblockaden. Diese münden immer wieder in gewaltsame Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften. Neben Verletzten gab es Mitte Oktober auch ein Todesopfer.

Den Auslöser für die Proteste bildete die Absetzung der als Interimspräsidentin fungierenden Vizepräsidentin durch den peruanischen Kongress und die Übernahme der Regierungsverantwortung durch den Kongressvorsitzenden bis zu den regulär im Frühjahr 2026 stattfindenden Präsidentschaftswahlen.

Dieser Vorgang steht am vorläufigen Höhepunkt einer bereits seit einigen Jahren andauernden Phase politischer Instabilität im Land. Sie war geprägt von häufigen Regierungswechseln infolge von Vorwürfen von Korruption, Inkompetenz und kriminellen Verstrickungen der Amtsinhaber. Die über diese Phase angestaute Frustration der Bevölkerung über die Elite des Landes entlädt sich derzeit in diesen Demonstrationen und Protestaktionen.

Wie das Auswärtige Amt in seinem am 22. Oktober aktualisierten Hinweis schreibt, wurde nun über die Hauptstadtregion von Lima und Callao der Ausnahmezustand verhängt. Diese Maßnahme ermöglicht es den Behörden, die Sicherheitskräfte flexibler zum Einsatz zu bringen bzw. die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Sie hat keine direkten Auswirkungen auf das Alltagsleben vor Ort.

Derzeit reisen zahlreiche Gäste von uns in Peru. Es geht ihnen allen gut.

Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Leistungspartnern vor Ort und verfolgen sehr aufmerksam die weitere Entwicklung. Generell vermeiden wir Demonstrationen und ähnliche Menschenansammlungen weiträumig und passen unsere Besichtigungsprogramme entsprechend an. Daher gehen wir davon aus, dass wir unsere Peru-Reisen wie geplant durchführen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Peru im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 22. Oktober 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Madagaskar: Innenpolitische Lage stabilisiert sich - Update

Nach den jüngsten Protesten und Demonstrationen stabilisiert sich die innenpolitische Lage in Madagaskar zunehmend.

Entzündet hatten sich die Auseinandersetzungen an der mangelhaften Wasser- und Stromversorgung im Land und sich anschließend rasch zu einer größeren Staatskrise ausgeweitet. Präsident Rajoelina verließ daraufhin am 13. Oktober das Land. Am 17. Oktober wurde Oberst Michael Randrianirina zum Präsidenten einer Übergangsregierung vereidigt. Zuvor hatte sich das Militär mit den Demonstrierenden solidarisiert. Mit dem Machtwechsel haben die Demonstranten ein angestrebtes Ziel erreicht. Die Lage im Land hat sich seither nach übereinstimmenden Medienberichten und Berichten unserer örtlichen Partner weitgehend beruhigt.

Das Auswärtige Amt rät in seinem seit 23. Oktober gültigen Reise- und Sicherheitshinweis zu Madagaskar nun nicht mehr von Reisen in das gesamte Land ab.

In mehreren Städten wurden nächtliche Ausgangssperren aufgehoben, Demonstrationen und Blockaden im Straßenverkehr sind zurückgegangen.

Aufgrund der angespannten Sicherheitslage hatten wir alle Reisen im Oktober abgesagt. Nach kontinuierlicher Beobachtung der Lageentwicklung und eingehender Prüfung haben wir uns entschieden, ab 31. Oktober 2025 wieder Reisen nach Madagaskar durchzuführen. Zusammen mit unseren örtlichen Partnern beobachten wir weiterhin die Sicherheitslage im gesamten Land sehr aufmerksam. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden wir grundsätzlich weiträumig und folgen den Anweisungen der Ordnungskräfte.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Madagaskar im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 23. Oktober 2025

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Ecuador: Ausnahmezustand in zahlreichen Provinzen

Am 16. September hatte die ecuadorianische Regierung in zahlreichen Provinzen des Landes den Ausnahmezustand und eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Der Ausnahmezustand wurde nun auf eine Dauer von 60 Tagen verlängert, eine allgemeine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr besteht hingegen nur noch für die beiden Provinzen Carchi und Imbabura im Norden des Landes. Die touristisch relevante Stadt Otavalo liegt in der Provinz Imbabura.

Das Auswärtige Amt hat am 7. Oktober seinen Hinweis zu Ecuador aktualisiert und schreibt: „Am 4. Oktober 2025 wurde der Ausnahmezustand in den Provinzen Bolívar, Cotopaxi, Tungurahua, Chimborazo, Quito/Pichincha, Cuenca/Azuay, Cañar, Orellana, Sucumbios und Pastaza ausgerufen. Dieser gilt für eine Dauer von 60 Tagen. Der Ausnahmezustand gilt weiterhin fort in den Provinzen Carchi und Imbabura mit einer allgemeinen Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Ebenfalls wurde der Ausnahmezustand in den Provinzen Guayas, El Oro, Los Rios, Mañabi und im Kanton Echeandía um weitere 30 Tage ab dem 6. Oktober 2025 verlängert.“

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, bei Überlandfahrten und Fahrten zum Flughafen wegen möglicher Kontrollen entsprechend mehr Zeit einzuplanen.

Aktuell reisen Gäste von uns in Ecuador. Allen unseren Gästen geht es gut.

Wir beobachten die Lageentwicklung sehr aufmerksam und gehen nach jetzigem Stand davon aus, dass wir unsere Reisen nach Ecuador ohne Einschränkungen durchführen können. In engem Austausch mit unseren Leistungspartnern vor Ort werden wir ggf. auf Verkehrseinschränkungen reagieren und Fahrtzeiten entsprechend anpassen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Ecuador im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 20. Oktober 2025

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Marokko: Proteste in zahlreichen Städten des Landes

Seit Ende September kommt es in zahlreichen Städten Marokkos zu Protesten, vorwiegend aufgrund von wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Das Auswärtige Amt hat am 6. Oktober darauf reagiert und seinen Sicherheitshinweis zu Marokko wie folgt geändert:

„Die politische Lage in Marokko ist weitgehend stabil und ruhig. Seit Ende September kommt es in zahlreichen Städten zu friedlichen Protesten einer lose organisierten Jugendbewegung, die vereinzelt zu Gewalt und Sachbeschädigungen geführt haben. Die Demonstrationen sind schwerpunktmäßig in Rabat, Casablanca, Agadir und Umgebung, Oujda, Tanger, Beni Mellal, Taza, Temara und Lqliaa aufgetreten. Weitere Demonstrationen sind nicht auszuschließen.“

Aktuell reisen saisonbedingt viele Gäste von uns in Marokko. Sie sind alle wohlauf. Nach Informationen unserer Reiseleiterinnen und Reiseleiter vor Ort sowie unserer Agentur haben die Proteste unsere Routen bis jetzt nicht betroffen.

Grundsätzlich sind alle unsere Leistungspartner und Reiseleiter dazu aufgerufen, Demonstrationen und Proteste weitläufig zu meiden. Wir beobachten die Lageentwicklung sehr aufmerksam und gehen nach jetzigem Stand davon aus, dass wir unsere Reisen nach Marokko ohne Einschränkungen durchführen können. In engem Austausch mit unseren Leistungspartnern vor Ort werden wir ggf. auf die Situation vor Ort reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Marokko im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 6. Oktober 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Kambodscha/Thailand: Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für unmittelbare Grenzregion - Update

Die militärischen Auseinandersetzungen beiderseits der kambodschanisch-thailändischen Grenze sind seit dem Inkrafttreten des Waffenstillstandes am 29. Juli und dem Abschluss eines Waffenstillstandsabkommens am 7. August zum Erliegen gekommen.

Auslöser der vorangegangenen Eskalation war ein Zwischenfall am Tempel Ta Muen Thom. Der Tempel befindet sich auf umstrittenem Grenzgebiet, rund 125 Kilometer nordwestlich der beliebten kambodschanischen Reiseziele Siem Reap und Angkor.

Die Grenzübergänge zwischen den beiden Ländern bleiben geschlossen. Der Luftverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht beeinträchtigt.

Das Auswärtige Amt hat am 21. August seine Reise- und Sicherheitshinweise zu Kambodscha und Thailand aktualisiert und bzgl. der Teilreisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet beider Länder den Radius von 50 Kilometer auf 10 Kilometer zum Grenzverlauf reduziert.

Wörtlich heißt es für Thailand unter anderem: Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt.

Eine erneute Eskalation sowie ein Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen kann auch nach dem Inkrafttreten des Waffenstillstands am 29. Juli 2025 sowie dem Abschluss des Waffenstillstandsabkommens am 7. August 2025 nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen. Der internationale Flugverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht eingeschränkt.

  • Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (10 km Radius zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt. Die vor der Küste der Provinz Trat liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut sind davon ausgenommen.
  • Von Reisen in Provinzen an der Grenze zu Kambodscha wird dringend abgeraten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat (mit Ausnahme der vor der Küste Trats liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut) wurde das Kriegsrecht verhängt.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.


Der Reise- und Sicherheitshinweis für Kambodscha ist analog hierzu verfasst; von Reisen in die Grenzregionen, insbesondere von Reisen nach Preah Vihear, Oddar Meanchey und Pursat, wird dringend abgeraten.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in der Region. Die nächsten Reisen in das kambodschanisch-thailändische Grenzgebiet bzw. in die Grenzprovinzen beginnen wieder Mitte Oktober. Zusammen mit unseren Partnern in beiden Ländern beobachten wir die weitere Entwicklung der Sicherheitslage und der Grenzschließungen sehr aufmerksam.

Während des Fortbestandes der Reisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet und der Grenzschließung nehmen wir spätestens zwei Monate vor Abreise eine Anpassung an den Reiserouten vor und informieren entsprechend. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden wir grundsätzlich weiträumig und folgen den Anweisungen der Ordnungskräfte.


Alle Reisen nach Kambodscha und Thailand, die nicht in das Grenzgebiet bzw. die Grenzprovinzen führen, können ohne Einschränkungen durchgeführt werden.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen, die im Jahr 2025 nach Kambodscha und Thailand führen, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 22. August 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Benin: Norden in und um die Nationalparks „W“ und Pendjari
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Nordosten des Landes einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
  • Eritrea: alle Grenzgebiete
  • Ghana: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Togo
  • Haiti
  • Indien: Jammu und Kaschmir
  • Irak 
  • Iran
  • Israel
  • Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
  • Jemen
  • Kambodscha: unmittelbares Grenzgebiet (50 km Radius zum Grenzverlauf) zu Thailand
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
  • Kolumbien: Unmittelbare Grenzgebiete zu Venezuela, Departamentos Norte de Santander und Cesar sowie die Stadt Cali und angrenzende Gemeinden
  • D.R. Kongo
  • Libanon
  • Libyen
  • Mali 
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes, Provinz Niassa
  • Myanmar
  • Niger 
  • Nigeria: nördliche Landesteile
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen und Sulu-Archipel
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Thailand: unmittelbares Grenzgebiet (10 km Radius zum Grenzverlauf) zu Kambodscha
  • Togo: Grenzgebiete zu Benin und Burkina Faso
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
  • Bangladesch
  • Benin: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
  • Ecuador: Esmeraldas, der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso
  • Eritrea
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: nördliche Grenzgebiete zu Côte d’Ivoire
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas 
  • Indien: Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam, der äußerste Norden von Andhra Pradesh, der äußerste Osten von Maharashtra sowie das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Jordanien: Grenzgebiete zu Syrien nördlich der N10 mit Ausnahme von Umm Qais und der Stadt Irbid, Grenzgebiete zum Irak
  • KambodschaGrenzgebiet zu Thailand in der Provinz Preah Vihear
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
  • Kirgisistan: Region Batken
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva und San Agustin
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Madagaskar
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Bundesstraße 199 von San Cristóbal nach Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado 
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
  • Nigeria
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Papua-Neuguinea
  • Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien 
  • Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
  • Russland
  • Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
  • Saudi Arabien: Grenzgebiete zum Jemen und Bezirk Qatis in der Ostprovinz
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik sowie die Inseln und Küstenregion südlich von Kisiju
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala sowie Grenzprovinzen Buriram, Surin und Sisaket
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Turkmenistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Türkei: Äußerster Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Venezuela

Stand: 2. Oktober 2025

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen - Stand: 3. Juni 2025

Zwei Personen sitzen am Ufer mit Blick auf das Wasser.
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