Reisesicherheit aktuell

Südkorea: Zeitweise Ausrufung des Kriegsrechts durch den Staatspräsidenten

Am 3. Dezember abends (Ortszeit) rief der südkoreanische Staatspräsident Yoon Suk Yeol überraschend das Kriegsrecht über das Land aus und begründete diesen Schritt mit der Bekämpfung von staatsfeindlichen innenpolitischen Kräften und der allgemeinen Bedrohung durch Nordkorea.

Die Verhängung des Kriegsrechts führte unmittelbar zu ersten Protesten in der Hauptstadt Seoul und binnen weniger Stunden zu einer Parlamentssitzung, bei der die Mehrheit der Abgeordneten gegen die Ausrufung des Kriegsrechts stimmte. Der Staatspräsident nahm daraufhin die Ausrufung zurück. Ein Amtsenthebungsverfahren gegen Yoon wird derzeit geprüft.

Das Auswärtige Amt rät in seinem am 3. Dezember aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweis zu Südkorea derzeit wie folgt:

Informieren Sie sich auch weiterhin über die koreanischen Medien und halten Sie sich an die Anweisungen der koreanischen Behörden und Sicherheitskräfte. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Meiden Sie auch politisch bedeutsame Orte, in denen es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen könnte, z. B. die Umgebung der National-versammlung, von Regierungsgebäuden, insbesondere in Yongsan, militärischen Einrichtungen und den Hauptquartieren politischer Parteien.“

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Südkorea. Die nächsten Reisen nach Südkorea beginnen erst wieder im Frühjahr 2025.

Wir beobachten die weitere Lageentwicklung genau, gehen derzeit aber davon aus, dass die Ereignisse des 3. Dezember zu keiner nachhaltigen Verschlechterung der Sicherheitslage in Südkorea führen und wir alle unsere Programme wie geplant durchführen können.

Reiseleiterinnen und Reiseleiter sowie örtliche Leistungsträger sind in jedem Fall zum weiträumigen Meiden von Protesten und politisch motivierten Menschenansammlungen aufgerufen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Südkorea im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 4. Dezember 2024

Link zum Auswärtigen Amt

Georgien: Demonstrationen gegen EU-Beitritts-Aussetzung in Tiflis und anderen Städten

Seit Ende November kommt es in Tiflis und anderen Städten Georgiens wieder zu größeren Demonstrationen. Die regierende Partei hatte zuvor ihren Präsidentschaftskandidaten bekannt gegeben und angekündigt, alle EU-Beitrittsgespräche bis mindestens 2028 auszusetzen. Nach aktuellen Meldungen wurden bei den Protesten viele Demonstranten und mehrere Sicherheitsbeamte verletzt.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Georgien. Die nächsten Reisen nach Georgien beginnen erst wieder im Frühjahr 2025.

Wir beobachten die Situation genau, gehen derzeit davon aus, dass die Proteste zu keiner nachhaltigen Verschlechterung der Sicherheitslage in Georgien führen und wir alle unsere Programme wie geplant durchführen können.

Reiseleiterinnen, Reiseleiter und örtliche Leistungspartner sind jedoch in jedem Fall zum weiträumigen Meiden von Protesten und politisch motivierten Menschenansammlungen aufgerufen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Georgien im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 2. Dezember 2024

Sri Lanka: Schwere Unwetter in zahlreichen Regionen der Insel

Schwere Unwetter und sintflutartige Regenfälle haben im Norden und Westen von Sri Lanka, aber auch in der Zentralregion Überschwemmungen, Erdrutsche und Schlammlawinen verursacht. In den letzten Tagen war insbesondere die Hochland-Region um Kandy betroffen.

Im November bringen kräftige Tiefdruckgebiete vor allem den nördlichen Landesteilen regelmäßig ergiebige Niederschläge. Lokale Starkregen-Ereignisse sind in dieser Periode jedoch im gesamten Land nicht auszuschließen.

Aktuell reisen zahlreiche Gäste von uns in Sri Lanka. Die nächsten Reisen nach Sri Lanka beginnen ab dem 17. Dezember.

Wir beobachten die weitere Entwicklung der Lage genau, passen gegebenenfalls kurzfristig unsere Programme vor Ort an und informieren umgehend die betroffenen Gäste. Unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter sowie Leistungspartner berücksichtigen selbstverständlich etwaige Vorschriften und Empfehlungen der lokalen Behörden.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Sri Lanka im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 27. November 2024

Thailand: Hinweise auf terroristische Anschläge bei Mondscheinpartys und anderen Musikfestivals

Aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes zufolge gibt es Hinweise zu möglichen terroristischen Anschlägen auf "Mondscheinpartys" (Full Moon Party) auf der thailändischen Insel Pha Ngan. Auch andere Musikfestivals oder Veranstaltungen mit hoher ausländischer Beteiligung in anderen Landesteilen Thailands könnten Ziel von Anschlägen sein. Diese Veranstaltungen sollten bis auf Weiteres gemieden werden. 

Die nächste Mondscheinparty in Thailand findet am 15. Dezember statt.

Aktuell reisen Gäste von uns in Thailand, sie sind alle wohlauf. Aufenthalte auf Koh Pha Ngan oder die Teilnahme an Mondscheinpartys oder anderen Musikfestivals bzw. großen Veranstaltungen in anderen Landesteilen sind bei keiner unserer Reisen vorgesehen.

Wir weisen unsere Leistungspartner sowie unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter nochmals explizit darauf hin, keine derartigen Veranstaltungen zu besuchen und den Anweisungen der Sicherheitskräfte zu folgen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Thailand im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 2. Dezember 2024

Link zum Auswärtigen Amt

Bolivien: Anhaltende Protestaktionen oppositioneller Gruppierungen - Update

Im August 2025 steht in Bolivien die nächste Präsidentschaftswahl an. Bereits seit einigen Monaten führen oppositionelle, den ehemaligen Präsidenten Evo Morales unterstützende Gruppierungen an vielen Orten des Landes Protestaktionen in Form von Demonstrationen und Straßenblockaden gegen die Regierung von Präsident Luis Arce durch. Verliefen diese Protestaktionen bislang vornehmlich friedlich, hat sich die Situation in der Region Cochabamba in den vergangenen Tagen zugespitzt: Es kam zu Übergriffen auf das Militär und zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Sicherheitskräfte sind an allen Protestorten in großer Zahl zugegen, um Eskalationen vorzubeugen.

Das deutsche Auswärtige Amt weist in seinem aktuellen Reise- und Sicherheitshinweis für Bolivien wie folgt auf solche Situationen hin: „In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren und zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können. Die Reisemöglichkeiten werden dann zum Teil stark eingeschränkt, z.B. durch Straßenblockaden.“

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Bolivien. Die nächsten Aufenthalte in Bolivien beginnen ab 10. November. Aufenthalte in der Region Cochabamba sind bei keiner unserer Reisen geplant.

Wir beobachten die weitere Lageentwicklung sehr genau und stehen in engem Kontakt mit unseren Leistungspartnern vor Ort. Derzeit gehen wir davon aus, dass wir unsere Reisen wie geplant durchführen können. Sollten an einer unserer Reiserouten Protestaktionen stattfinden, werden wir unser Programm an die Gegebenheiten anpassen und unsere Reisen an den betroffenen Reisetagen kurzfristig umstellen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Bolivien im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 4. November 2024

Link zum Auswärtigen Amt

Weltweit: WHO ruft wegen Mpox internationale Notlage aus

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 14. August wegen einer neuen Variante der Viruskrankheit Mpox in Afrika die höchste Alarmstufe ausgerufen. Die WHO ruft somit eine "gesundheitliche Notlage internationaler Reichweite" aus, da sie das Risiko sieht, dass sich Mpox nach 2022 erneut international ausbreiten und in mehreren Ländern zum Gesundheitsrisiko werden könnte. Als besorgniserregend wird unter anderem eine neue Virus-Variante gesehen, die Ende 2023 im Osten der Demokratischen Republik Kongo entdeckt wurde, ansteckender sein könnte als bisherige Varianten und schwerere Krankheitsverläufe auslösen könnte. Konkrete Folgen hat die Notlageerklärung nicht. Vielmehr soll dieser Schritt Behörden in aller Welt alarmieren, sich auf mögliche Ausbrüche vorzubereiten, was sich auch beim letzten Ausbruch 2022 bewährt hat.

Das Mpox-Virus (Kurzform von Monkeypox, früher auch Affenpocken genannt) ist mit dem klassisches Pockenvirus (Variola-Virus) verwandt. Das Virus ist auf den Menschen übertragbar und löst eine fieberhafte, pockenähnliche Erkrankung aus, die in der Regel deutlich milder als die Pocken verläuft. Schwerere Krankheitsverläufe können jedoch ebenfalls auftreten. Eine Schutzimpfung ist verfügbar und reduziert das Risiko eines Krankheitsausbruchs bzw. mildert den Krankheitsverlauf ab.

Das Auswärtige Amt hat für einige betroffene Länder seine Reise- und Sicherheitshinweise überarbeitet und schreibt wortwörtlich: „Das Mpox-Virus (Affenpocken) wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, Atemtröpfchen sowie kontaminierten Gegenständen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.“

Einzelne Länder insbesondere in Asien und Afrika haben mittlerweile bei Einreise verschiedene Kontrollen, wie Temperaturmessungen oder das Ausfüllen eines Fragebogens eingeführt.

Wir werden die weitere Lage-Entwicklung in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und dem Auswärtigen Amt intensiv beobachten und Sie bei Bedarf umgehend und aktuell informieren.

Zusammen mit den Buchungsunterlagen übermitteln wir allen unseren Gästen der betroffenen Länder den jeweils aktuellen medizinischen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes. Sie sind somit über das mögliche Vorkommen von Mpox und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert.

Stand: 16. August 2024

Süd- und Mittelamerika: Deutlicher Anstieg an Dengue-Fieber-Infektionen

In diesem Jahr hat die Zahl der Infektionen mit dem Dengue-Virus in einigen Ländern Süd- und Mittelamerikas deutlich zugenommen. Besonders betroffen sind derzeit Brasilien, Peru und Costa Rica.

Auch in Nachbarländern steigt die Infektionszahl in den letzten Monaten teilweise deutlich an.

Die Gesundheitsbehörden der betroffenen Länder haben flächendeckend Maßnahmen zur Bekämpfung von Mücken ergriffen.

Das Dengue-Virus wird von tagaktiven Mücken (Aedes-Mücken) übertragen. Symptome einer Dengue-Infektion sind Hautausschläge, Fieber und ausgeprägte Gliederschmerzen. Während eine Erstinfektion meist ohne größere Komplikationen ausheilt, sind bei einer wiederholten Infektion auch schwerere Krankheitsverläufe möglich. Immunität nach Erkrankung entsteht nur gegenüber dem Virus-Subtyp, mit dem die Infektion erfolgt ist, nicht gegenüber den anderen der insgesamt vier Virustypen.

Zur Vorbeugung einer Infektion raten Reisemediziner und tropenmedizinische Institute in den betroffenen Regionen zu konsequentem Mückenschutz, also bei Aufenthalten im Freien zu geschlossener Kleidung und zum Auftragen von Mückenschutzmitteln an freien Körperstellen.

Zusammen mit den Buchungsunterlagen übermitteln wir allen unseren Gästen der betroffenen Länder den jeweils aktuellen medizinischen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes. Sie sind somit über das häufige Vorkommen von Dengue und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert.

In Reaktion auf die zunehmende Zahl von Neuerkrankungen fordern wir zusätzlich unsere Reiseleiter auf, alle Gäste unmittelbar nach Ankunft in den betroffenen Ländern über das aktuell vermehrte Auftreten der Krankheit zu informieren und ihnen nochmals einen konsequenten Mückenschutz nahe zu legen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Süd- und Mittelamerika im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 1. Juli 2024

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
  • Eritrea: alle Grenzgebiete
  • Haiti
  • Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak
  • Iran
  • Israel
  • Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
  • Jemen
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
  • D.R. Kongo: Östliche und nordöstliche Landesteile inklusive der Grenzregion zu Uganda sowie die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und zum Südsudan
  • Libanon 
  • Libyen
  • Mali 
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes
  • Myanmar
  • Niger 
  • Nigeria: nördliche Landesteile
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen und Sulu-Archipel
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Togo: Grenzgebiete zu Benin und Burkina Faso
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
  • Algerien
  • Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
  • Bangladesch
  • Benin: Region Alibori im Norden einschließlich Nationalpark „W“ und Pendjari-Park sowie Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
  • Ecuador: Esmeraldas, der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
  • Eritrea
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: Gesamter Norden, insbesondere die Grenzregion zu Burkina Faso
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas 
  • Indien: Jammu, Kaschmir und Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Irak
  • Jordanien: Grenzgebiete zu Syrien nördlich der N10 mit Ausnahme von Umm Qais und der Stadt Irbid, Grenzgebiete zum Irak
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
  • Kirgisistan: Region Batken
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Madagaskar: Provinz Andosy, Strände in der Umgebung von Tulear und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Straße zwischen San Cristóbal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado sowie die Provinz Niassa
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Papua-Neuguinea: Hochlandprovinzen sowie die Insel Bougainville
  • Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien 
  • Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
  • Russland
  • Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Turkmenistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Türkei: Äußerster Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Venezuela

Stand: 13. November 2024

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Stand: 30. Mai 2024
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