Reisesicherheit aktuell
Malaysia: Schwere Überschwemmungen auf Borneo/Ostmalaysia
In der ostmalaysischen Provinz Sabah auf Borneo haben schwere Unwetter und sintflutartige Regenfälle seit Sonntag, dem 14. September, Überschwemmungen, Erdrutsche und Schlammlawinen verursacht. Straßen und weitere Infrastruktur wurden beschädigt. Mehrere Menschen wurden verletzt – es finden Evakuierungen statt. Besonders betroffen sind die Orte Penampang und Beaufort sowie die Provinzhauptstadt Kota Kinabalu. Mittlerweile beruhigt sich die Lage.
Bei einigen unserer Gruppen ist die Region rund um Kota Kinabalu im Programm.
Aktuell reisen Gäste von uns in Malaysia, auch in der Region rund um Kota Kinabalu. Es geht allen Gästen gut.
Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass wir unsere Reisen nach Malaysia planmäßig durchführen können. Gemeinsam mit unseren Leistungspartnern vor Ort beobachten wir aufmerksam die aktuellen Entwicklungen im Land. Falls sich die Hochwasserlage nicht bessern sollte, treffen wir alle zur Sicherheit unserer Gäste geeigneten Maßnahmen.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Malaysia-Reisen im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 17. September 2025
Peru: Bahnstrecke nach Machu Picchu blockiert
Aufgrund von Protesten und Blockaden ist derzeit die Bahnstrecke zwischen Ollantaytambo und Machu Picchu unterbrochen – die einzige Verbindung, mit der die berühmte Ruinenstätte aus der Inkazeit erreicht werden kann.
Hintergrund der Proteste ist die Lizenzvergabe an Busfirmen, die für den Transport der Besucher vom Bahnhof zur Ruinenstätte sorgen. Für Besucher liegt aufgrund der Proteste keine direkte Gefährdungslage vor, jedoch ist die Anreise nach Machu Picchu aufgrund der Blockade nicht möglich.
Derzeit reisen zahlreiche Gäste von uns in Peru, einige halten sich aktuell in der betroffenen Region auf. Weitere Besuche der Ruinenstätte Machu Picchu sind für die kommenden Tage und Wochen in dichter Folge vorgesehen.
Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Leistungspartnern in Peru. Diese bemühen sich, unseren Gästen den Besuch der Ruinenstätte Machu Picchu zu ermöglichen. In Abstimmung ergreifen wir im Falle einer Verschärfung der Situation vor Ort selbstverständlich alle erforderlichen Maßnahmen.
Aktuell gehen wir davon aus, dass sich die Lage vor Ort beruhigt und wir unsere Peru-Reisen wie geplant durchführen können.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Peru im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 16. September 2025
Nepal: Auswärtiges Amt rät nicht mehr von Reisen ab
Nach dem Sturz der nepalesischen Regierung und der zeitweisen Machtübernahme durch das Militär hat sich die Lage in der Hauptstadt Kathmandu und den übrigen Landesteilen wieder beruhigt. Die Verhandlungen zur Bildung einer Übergangsregierung sind abgeschlossen und tragen zur Stabilisierung der Lage bei.
Vor diesem Hintergrund hat das Auswärtige Amt seinen Reisesicherheitshinweis aktualisiert und rät nicht mehr von Reisen nach Nepal ab:
„Mit der Durchsetzung einer vorrübergehenden Ausgangssperre durch die nepalesische Armee sowie dem Rücktritt der nepalesischen Regierung beruhigt sich die Sicherheitslage. Die Ernennung von Sushila Karki zur Premierministerin einer Übergangsregierung und die anschließende Auflösung des Parlaments tragen ebenfalls zur Stabilisierung der Lage bei. Weitere, auch gewalttätige, Demonstrationen und ein erneutes Aufflammen der Proteste können gleichwohl nicht ausgeschlossen werden.“
Saisonbedingt reisen aktuell keine Gäste von uns in Nepal. Unsere Reisen nach Nepal werden wir nunmehr wieder wie geplant durchführen.
Wir beobachten die weitere Entwicklung in Nepal sehr genau und stehen mit unseren Leistungspartnern vor Ort in engem Austausch. Unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter sind angewiesen Menschenansammlungen und Proteste weiträumig zu meiden. Die touristische Infrastruktur war bis auf wenige Ausnahmen nicht von den jüngsten Auseinandersetzungen betroffen.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Nepal im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 16. September 2025
Indonesien/Bali: Überschwemmungen nach starken Regenfällen in mehreren Regionen des Landes
Nach anhaltend starken Regenfällen kommt es in Indonesien in der Regentschaft Jembrana und in Denpasar auf der Insel Bali zu Überschwemmungen. Medienberichten zufolge kamen dabei mehrere Menschen ums Leben – zahlreiche Bewohner mussten evakuiert werden.
Derzeit reisen zahlreiche Gäste von uns in Indonesien und auf Bali. Es geht allen unseren Gästen gut.
Wir stehen mit unseren Leistungspartnern vor Ort in engem Kontakt und beobachten die weitere Lageentwicklung sehr aufmerksam. Derzeit gehen wir davon aus, dass wir alle unsere Indonesien-Reisen wie geplant durchführen können.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Indonesien und Bali im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 10. September 2025
Katar: Israelischer Angriff auf Funktionäre der Hamas in Doha
Das israelische Militär hat am 9. September gezielt Funktionäre der Hamas in Doha angegriffen. Dabei sind mehrere Menschen aus dem Umfeld der Hamas ums Leben gekommen.
Das Deutsche Auswärtige Amt hat daraufhin am 10. September seinen Sicherheitshinweis zu Katar aktualisiert und schreibt:
„Am 9. September 2025 kam es infolge eines Angriffs der israelischen Luftwaffe auf das politische Büro der Hamas zu Explosionen im Wohnviertel Westbay Lagoon/Legtaifiya im Stadtgebiet von Doha. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch weitere sicherheitsrelevante Vorfälle in Katar sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.“
Das Auswärtige Amt rät weiterhin dazu, die betroffenen Bereiche und deren Umgebung zu meiden – rät aber nicht von Reisen nach oder über Katar ab.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich keine Gäste von uns in Katar. Die Gäste, die in den darauffolgenden Tagen über Katar/Doha geflogen sind, wurden zeitnah von uns über den Vorfall informiert. Auf Wunsch wurden sie auf alternative Verbindungen über andere Drehkreuze umgebucht.
Wir beobachten die weitere Entwicklung vor Ort sehr aufmerksam und reagieren gegebenenfalls auch kurzfristig, falls sich die Lage ändern sollte. Nach aktuellem Erkenntnisstand gehen wir davon aus, dass wir die weiteren Reisen, die in nächster Zeit mit Flügen über Katar/Doha geplant sind, planmäßig durchführen können.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen über Katar/Doha im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 12. September 2025
Kambodscha/Thailand: Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für unmittelbare Grenzregion - Update
Die militärischen Auseinandersetzungen beiderseits der kambodschanisch-thailändischen Grenze sind seit dem Inkrafttreten des Waffenstillstandes am 29. Juli und dem Abschluss eines Waffenstillstandsabkommens am 7. August zum Erliegen gekommen.
Auslöser der vorangegangenen Eskalation war ein Zwischenfall am Tempel Ta Muen Thom. Der Tempel befindet sich auf umstrittenem Grenzgebiet, rund 125 Kilometer nordwestlich der beliebten kambodschanischen Reiseziele Siem Reap und Angkor.
Die Grenzübergänge zwischen den beiden Ländern bleiben geschlossen. Der Luftverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht beeinträchtigt.
Das Auswärtige Amt hat am 21. August seine Reise- und Sicherheitshinweise zu Kambodscha und Thailand aktualisiert und bzgl. der Teilreisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet beider Länder den Radius von 50 Kilometer auf 10 Kilometer zum Grenzverlauf reduziert.
Wörtlich heißt es für Thailand unter anderem: „Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt.
Eine erneute Eskalation sowie ein Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen kann auch nach dem Inkrafttreten des Waffenstillstands am 29. Juli 2025 sowie dem Abschluss des Waffenstillstandsabkommens am 7. August 2025 nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen. Der internationale Flugverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht eingeschränkt.
- Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (10 km Radius zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt. Die vor der Küste der Provinz Trat liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut sind davon ausgenommen.
- Von Reisen in Provinzen an der Grenze zu Kambodscha wird dringend abgeraten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat (mit Ausnahme der vor der Küste Trats liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut) wurde das Kriegsrecht verhängt.
- Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Der Reise- und Sicherheitshinweis für Kambodscha ist analog hierzu verfasst; von Reisen in die Grenzregionen, insbesondere von Reisen nach Preah Vihear, Oddar Meanchey und Pursat, wird dringend abgeraten.
Aktuell reisen keine Gäste von uns in der Region. Die nächsten Reisen in das kambodschanisch-thailändische Grenzgebiet bzw. in die Grenzprovinzen beginnen wieder Mitte Oktober. Zusammen mit unseren Partnern in beiden Ländern beobachten wir die weitere Entwicklung der Sicherheitslage und der Grenzschließungen sehr aufmerksam.
Während des Fortbestandes der Reisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet und der Grenzschließung nehmen wir spätestens zwei Monate vor Abreise eine Anpassung an den Reiserouten vor und informieren entsprechend. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden wir grundsätzlich weiträumig und folgen den Anweisungen der Ordnungskräfte.
Alle Reisen nach Kambodscha und Thailand, die nicht in das Grenzgebiet bzw. die Grenzprovinzen führen, können ohne Einschränkungen durchgeführt werden.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen, die im Jahr 2025 nach Kambodscha und Thailand führen, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 22. August 2025
Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen
Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:
- Afghanistan
- Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
- Äthiopien: Regionen Tigray, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
- Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
- Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
- Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
- Belarus
- Benin: Norden in und um die Nationalparks „W“ und Pendjari
- Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
- Elfenbeinküste: Nordosten des Landes einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
- Eritrea: alle Grenzgebiete
- Ghana: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Togo
- Haiti
- Indien: Jammu und Kaschmir
- Irak
- Iran
- Israel
- Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
- Jemen
- Kambodscha: unmittelbares Grenzgebiet (50 km Radius zum Grenzverlauf) zu Thailand
- Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
- Kolumbien: Unmittelbare Grenzgebiete zu Venezuela, Departamentos Norte de Santander und Cesar sowie die Stadt Cali und angrenzende Gemeinden
- D.R. Kongo
- Libanon
- Libyen
- Mali
- Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
- Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes, Provinz Niassa
- Myanmar
- Niger
- Nigeria: nördliche Landesteile
- Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan
- Palästinensische Gebiete
- Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen und Sulu-Archipel
- Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
- Somalia
- Sudan
- Südsudan
- Syrien
- Thailand: unmittelbares Grenzgebiet (10 km Radius zum Grenzverlauf) zu Kambodscha
- Togo: Grenzgebiete zu Benin und Burkina Faso
- Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
- Ukraine
- Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
- Zentralafrikanische Republik
Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:
- Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
- Bangladesch
- Benin: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
- Burkina Faso
- Burundi
- Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
- Ecuador: Esmeraldas, der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
- Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso
- Eritrea
- Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
- Ghana: nördliche Grenzgebiete zu Côte d’Ivoire
- Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas
- Indien: Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam, der äußerste Norden von Andhra Pradesh, der äußerste Osten von Maharashtra sowie das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan
- Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
- Jordanien: Grenzgebiete zu Syrien nördlich der N10 mit Ausnahme von Umm Qais und der Stadt Irbid, Grenzgebiete zum Irak
- Kambodscha: Grenzgebiet zu Thailand in der Provinz Preah Vihear
- Kamerun
- Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
- Kirgisistan: Region Batken
- Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva und San Agustin
- Kongo (Demokratische Republik)
- Korea (Demokratische Volksrepublik)
- Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
- Madagaskar: Provinz Andosy, Strände in der Umgebung von Tulear und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
- Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
- Malediven: Hauptstadt Male
- Mali
- Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
- Mauretanien
- Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Bundesstraße 199 von San Cristóbal nach Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
- Republik Moldau
- Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado
- Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
- Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
- Nigeria
- Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
- Papua-Neuguinea
- Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
- Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien
- Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
- Russland
- Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
- Saudi Arabien: Grenzgebiete zum Jemen und Bezirk Qatis in der Ostprovinz
- Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
- Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
- Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik sowie die Inseln und Küstenregion südlich von Kisiju
- Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala sowie Grenzprovinzen Buriram, Surin und Sisaket
- Tschad
- Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
- Turkmenistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
- Türkei: Äußerster Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
- Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
- Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
- Venezuela
Stand: 27. August 2025
Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen - Stand: 3. Juni 2025
