Reisesicherheit aktuell

Türkei: Busunfall bei Pamukkale

In der türkischen Provinz Denizli nahe der Stadt Pamukkale hat sich am 30. März ein Unfall ereignet. Dabei ist ein PKW mit einem Reisebus zusammengestoßen, der sich auf der Rückfahrt zu einem nahegelegenen Hotel befand.

Medienberichten zufolge kam der PKW-Fahrer ums Leben, zahlreiche Businsassen, darunter offenbar auch deutsche Touristen, wurden verletzt.

Zum Zeitpunkt des Unfalls reisten Gäste von uns in der Türkei, jedoch nicht in der betroffenen Region. Die nächste Reise mit Übernachtung im Raum Pamukkale erfolgt in der kommenden Woche.

Stand: 31. März 2023

Peru: Schrittweise Lage-Entspannung in zahlreichen Regionen

Die schwere innenpolitische Krise Perus, die im Dezember 2022 durch die Amtsenthebung des gewählten Staatspräsident Pedro Castillo und die Übernahme der Amtsgeschäfte durch Vizepräsidentin Dina Boluarte ausgelöst worden war, konnte noch nicht grundsätzlich gelöst werden. Eine grundlegende Einigung der Konfliktparteien steht nach wie vor aus.

Dennoch hat sich in den letzten Wochen die Lage in vielen Regionen des Landes schrittweise beruhigt: Die Zahl der Demonstrationen, Protestveranstaltungen und Straßenblockaden ist stark zurückgegangen, Transport, öffentliches Leben und Versorgung im Land funktionieren wieder weitgehend ungehindert. Unverändert angespannt bleibt die Situation in der Region Puno und somit am peruanischen Teil des Titicacasees.

In Reaktion auf die jüngsten Entwicklungen hat das Auswärtige Amt am 27. März seinen Sicherheitshinweis aktualisiert. Während die Behörde unverändert dringend von Reisen in die Regionen Puno und Apurímac abrät, rät es nun nicht mehr grundsätzlich von Reisen nach Peru ab.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Peru. Wegen der Proteste hatten wir schrittweise alle bis April 2023 geplanten Peru-Reisen abgesagt. Weitere Reisen nach Peru beginnen ab dem 21. Mai.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lageentspannung sehen wir nun die Möglichkeit, alle unsere Peru-Reisen mit Ausnahme der geplanten Aufenthalte in der Region Puno wieder durchzuführen. Dies gilt ebenfalls für unsere Südamerika-Reisen. Im Gegensatz zu Puno besuchen wir die Region Apurimac bei keiner unserer Peru-Reisen.

Wir werden nun schrittweise alternative Routings für die betroffenen Reisen vorbereiten und gebuchte Gäste auf diesen Reisen per Rundschreiben informieren.

Wir beobachten die Entwicklung der Sicherheitslage sehr aufmerksam. Sollte sich die Lage auch in Puno nachhaltig entspannen, kehren wir in ganz Peru wieder zu unseren ursprünglich geplanten Reiseverläufen zurück. Im Falle einer erneuten Verschärfung der Situation ergreifen wir umgehend alle für die Sicherheit unserer Kunden erforderlichen Maßnahmen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Peru-Reisen ab Mai 2023 gelten unverändert die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 30. März 2023

Link zum Auswärtigen Amt

Israel/Palästinensische Gebiete: Auswärtiges Amt rät von Reisen ins Westjordanland und nach Ost-Jerusalem ab / Absage unserer Israelreisen bis zum 15. April

Die wachsenden Spannungen in den Palästinensischen Gebieten halten an. Zum Wochenbeginn hatte das Auswärtige Amt darüber informiert, dass während der bevorstehenden, sich überschneidenden Feiertage Ramadan (22./23. März – 21. April 2023), Pessach (5. – 13. April 2023) und Ostern (7. – 10. April 2023) mit verstärkten Auseinandersetzungen im gesamten Westjordanland und in Ost-Jerusalem sowie einem erhöhten Anschlagsrisiko in Israel gerechnet werden muss.

Am heutigen 23. März hat das Auswärtige Amt seinen Sicherheitshinweis zu Israel und den Palästinensischen Gebieten erneut aktualisiert und verschärft. Nunmehr rät das Amt von Reisen ins Westjordanland und nach Ost-Jerusalem ab.

Aktuell reisen zahlreiche Gäste von uns in Israel. Allen Gästen geht es gut. 

Eine Beruhigung der Lage ist derzeit nicht in Sicht, vielmehr ist während des Ramadan mit einer weiteren Verschlechterung der Situation zu rechnen.

Ost-Jerusalem beinhaltet viele wichtige Besichtigungspunkte unserer Reisen, wie den Ölberg, die Klagemauer und die gesamte Altstadt von Jerusalem. Im Westjordanland liegt Bethlehem, ebenfalls ein fester Bestandteil unserer Reiseprogramme.

Wir sehen durch das Abraten des Auswärtigen Amts keine Möglichkeit mehr, unsere Besuche in Jerusalem und in Bethlehem ohne eine erhebliche Beeinträchtigung durchzuführen bzw. sie durch ein alternatives Routing zu ersetzen. Deswegen müssen wir unsere Reisen nach Israel bis einschließlich 15. April absagen.

Unsere Kombinationsreisen nach Israel und Jordanien, bei denen der Besuch von Jerusalem ein fester Bestandteil ist, führen wir unter Verzicht auf die Besichtigungen im Westjordanland und Ost-Jerusalem durch. Wir informieren alle Gäste von Kombinationsreisen zeitnah über die aktuelle Situation. Durch die Änderungen haben alle Gäste dieser Reisen ein kostenloses Umbuchungs- bzw. Stornorecht.

Allen unseren Israel-Gästen bieten wir im Jahr 2023 in Erweiterung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Recht auf kostenlose Umbuchung bis vier Wochen vor Abreise. 

Stand: 23. März 2023

Link zum Auswärtigen Amt

Ecuador: Auswärtiges Amt aktualisiert Sicherheitshinweis

Das Auswärtige Amt hat am 7. März seinen Sicherheitshinweis zu Ecuador aktualisiert. Darin informiert es über die zunehmende Aktivität des Cotopaxi-Vulkans und den Ausnahmezustand in der Provinz Esmeraldas, der für zunächst 60 Tage gilt.

In der Provinz Esmaraldas, die im Nordwesten Ecuadors an der Grenze zu Kolumbien liegt, hatten Bandenkriminalität und Anschläge auf Sicherheitskräfte und zivile Ziele zuletzt stark zugenommen. Als Ursache für die zunehmende Gewaltkriminalität im gesamten Bereich der ecuadorianischen Pazifikküste sehen Beobachter die wachsende Bedeutung dieser Region für den internationalen Drogenhandel.

Die Aktivität des südlich von Quito in der zentralen Anden-Kordillere gelegenen Vulkans Cotopaxi ist jüngst deutlich angestiegen. Nach einer Eruption am 5. März hatte sich über dem Krater eine kleinere Aschewolke gebildet. Aktuell fordern die Behörden zu erhöhter Wachsamkeit auf, größere Zugangsbeschränkungen für Gebiete um den Vulkan gibt es bisher nicht. Ebenso wenig gibt es aktuell Beschränkungen des Flugverkehrs im Luftraum des Landes.

Aktuell reisen zahlreiche Gäste von uns in Ecuador, unseren Gästen geht es gut. Weitere Ecuador-Reisen beginnen wieder ab dem 19. März.

Übernachtungen und Besichtigungen in der Provinz Esmeraldas sind bei keiner unserer Ecuador-Reisen vorgesehen. Wanderungen und Aufenthalte im Umkreis des Cotopaxi haben wir dagegen bei allen unseren Ecuador-Reisen eingeplant. Wir werden zusammen mit unseren ecuadorianischen Partnern die weitere Entwicklung der Aktivität des Vulkans sehr aufmerksam verfolgen und bei Bedarf unsere Reiseprogramme der Lage anpassen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Ecuador-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 7. März 2023

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Afar, Amhara, sowie Teile von Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz und Gambella
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Aserbaidschanisch kontrollierte Gebiete von Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Liberia, Mali und Burkina Faso
  • Eritrea
  • Haiti
  • Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak
  • Iran
  • Jemen
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi Halbinsel
  • Libanon: Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek sowie grenznahe Gebiete zu Syrien und Israel und palästinensische Flüchtlingslager 
  • Libyen
  • D.R. Kongo: Östliche und nordöstliche Landesteile inklusive der Grenzregion zu Uganda
  • Mali
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinz Cabo Delgado im Norden des Landes
  • Myanmar
  • Niger mit Ausnahme der Städte Agadez, Zinder, Moradi, Tahoua und Dosso
  • Nigeria: nördliche Bundesstaaten Borno, Gombe, Kaduna, Kano, Sokoto Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara und Jigawa, Norden des Bundesstaats Adamawa
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, nördliches Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen, Sulu-Archipel und Süd-Palawan
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Südsudan
  • Syrien
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara
  • Algerien
  • Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
  • Bangladesch
  • Benin: Region Alibori im Norden einschließlich Nationalpark „W“ und Pendjari-Park sowie Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti
  • Ecuador: Grenzregion zu Kolumbien
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: Gesamter Norden, insbesondere die Grenzregion zu Burkina Faso
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán bei Anreise über Guatemala
  • Indien: Jammu und Kaschmir mit Ausnahme von Ladakh sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Israel: Grenzgebiete zum Libanon, zu Syrien, Ägypten und zum Gaza-Streifen; keine Besichtigungen in der Altstadt von Jerusalem an Freitagen und hohen jüdischen oder muslimischen Feiertagen
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogota und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Libanon
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco, Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas sowie die Straße zwischen San Cristobal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado sowie die Provinz Niassa
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa und Nueva Segovia
  • Niger
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro
  • Ruanda: Gebiete nördlich der Nationalstraßen 4 und 8 an der Grenze zur D.R. Kongo
  • Russland
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Sudan
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Venezuela

Stand: 12. Dezember 2022

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Stand: 1. Juni 2022