Uganda: Ebolafieber-Ausbruch in grenznaher Provinz der DR Kongo/Update
Das Auswärtige Amt hat am 12. Juni seinen Reise- und Sicherheitshinweis zu Uganda aktualisiert und schreibt nun wie folgt:
„Am 15. Mai 2026 wurde in der Demokratischen Republik Kongo ein Ebolafieber-Ausbruch in der Provinz Ituri gemeldet. Im Verlauf traten auch in den kongolesischen Provinzen Nord- und Süd-Kivu Fälle von Ebolafieber auf, die im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen in Ituri stehen.
Uganda hat am 15. Mai 2026 ebenfalls einen Ebolafieber-Ausbruch bestätigt. Sowohl in der Demokratischen Republik Kongo wie auch in Uganda wurde das Bundibugyo-Ebolavirus nachgewiesen. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Bundibugyo-Ebolavirus.
Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.
Die ugandischen Behörden haben umgehend nach dem Ausbruch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet.
Am 27. Mai 2026 wurde die Grenze zur Demokratischen Republik Kongo vorübergehend offiziell geschlossen. Ausnahmeregelungen bestehen für medizinische, humanitäre und sicherheitsrelevante Einsätze sowie für Lebensmittel- und Frachttransporte.
Nach Aufenthalten in Uganda sollten Reisende sich vor Weiterreise in andere Staaten bei den dort zuständigen Stellen erkundigen, ob und ggf. unter welchen Auflagen (z.B. verstärkte gesundheitstechnische Kontrollen oder Quarantäne) die Einreise ins Zielland möglich ist.
- Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden.
- Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
- Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
- Berühren Sie keine lebendigen und toten Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
- Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Sicherheit
Von nicht notwendigen Reisen in den Semliki-Nationalpark wird derzeit dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen in das übrige Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo (20 km zum Grenzverlauf) wird derzeit abgeraten.“
-Zitatende-
Zu den frühen Symptomen der oft tödlich verlaufenden Virusinfektion gehören Fieber, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Müdigkeit und Muskelschmerzen, gefolgt von Blutungen, Durchfall, Erbrechen und Hautausschlag. Für das Ebola Bundibugyo Virus gibt es keine zugelassenen Medikamente oder Impfstoffe.
Da eine Übertragung des Virus vor allem durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten erkrankter oder verstorbener Personen erfolgt, sind Angehörige von Erkrankten sowie medizinisches Personal in besonderem Maße gefährdet.
Die Gefahr für Touristen wird allgemein als gering angesehen. Außerdem hat sich das bestehende Infektionsgeschehen in Uganda in den vergangenen Tagen aufgrund der ergriffenen Maßnahmen wie die Schließung der Grenzen zur DR Kongo und der engmaschigen Überwachung der Grenze durch Drohnen nicht wesentlich verändert, sondern bleibt auf sehr niedrigem Niveau.
Derzeit reisen keine Gäste von uns in Uganda. Die nächsten Reisen dorthin sind ab Mitte Juli vorgesehen.
Wir gehen derzeit davon aus, dass wir unsere nächsten Reisen nach Uganda wie ausgeschrieben durchführen können.
Der Semliki-Nationalpark wird bei keiner von unseren Reisen besucht. Allerdings unterschreiten wir an einigen Reisetagen die 20 Kilometer Entfernung zur Grenze der DR Kongo, wofür ein Abraten des Auswärtigen Amts besteht.
Aufgrund der Unterschreitung der vom Auswärtigen Amt genannten Entfernung zur Grenze der DR Kongo bieten wir den Kunden unserer Uganda-Reisen mit Abreisen im Juli ein kostenloses Rücktrittsrecht an.
Wir informieren zeitnah die Gäste der jeweilig anstehenden Reisen per Rundschreiben, dass ihre Reise stattfinden kann, und informieren sie über ihr kostenloses Rücktrittsrecht. Wir beobachten die weitere Entwicklung der Lage weiterhin sehr sorgfältig und informieren sofort, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben.
Stand: 12. Juni 2026