Flug-Informationen 2024

Erhöhung der Luftverkehrsteuer

Die deutsche Bundesregierung hat sich im Rahmen des zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes Mitte März 2024 auf eine höhere Luftverkehrsteuer verständigt. Diese gilt für Abflüge von deutschen Flughäfen ab 1.5.2024.

Je nach Flugstrecke erhöht sich die Luftverkehrsteuer dadurch pro Ticket um rund 7 € bzw. 14 € . Diese Mehrkosten werden von den Fluggesellschaften an ihre Kunden weitergereicht.

Wir bedauern, dass wir diese Erhöhungen an Sie weitergeben müssen. Bei der Kalkulation dieser Reise waren solche Preissteigerungen nicht vorhersehbar. Das EU-Recht und auch das Deutsche Reisevertragsrecht (§ 651f BGB) sehen ausdrücklich vor, dass der Veranstalter die gestiegenen Beförderungskosten an den Reisegast weitergeben kann. Wir weisen in unseren Katalogen und auf unserer Internetseite bei den Allgemeinen Reisebedingungen, Absatz VI. 1 „Preisänderung nach Vertragsschluss“, darauf hin.

Sofern Sie von der Erhöhung betroffen sind, erhalten Sie eine neue Buchungsbestätigung mit dem erhöhten Reisepreis. Bei Buchung ab 23.3.2024 ist die erhöhte Luftverkehrsteuer bereits im Reisepreis enthalten.

Flugsicherheit und Fluggastdatengesetz

Die Europäische Kommission veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine "Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen". Diese finden Sie unter der Rubrik "Reisesicherheit aktuell".  Darüber hinaus haben wir im Rahmen unseres umfassenden Sicherheitsmanagements eine Reihe weiterer Fluggesellschaften und Flugzeugtypen von einer Nutzung für unsere Reisegäste ausgeschlossen. In einigen Ländern verzichten wir ganz auf Inlandsflüge und nehmen etwas längere Strecken über Land in Kauf, weil uns die Fluggesellschaften oder die eingesetzten Flugzeugtypen aufgrund umfangreicher statistischer Auswertungen und eigener Erfahrungen nicht als sicher erscheinen, wie dies z. B. in Kuba der Fall ist.

Fluggesellschaften sind nach Fluggastdatengesetz (FlugDaG) bei allen Flügen von und nach Deutschland verpflichtet, die Daten des Passenger Name Record (PNR) an die Fluggastdaten-Zentralstelle beim Bundeskriminalamt zu übermitteln, bei der diese für fünf Jahre gespeichert werden.

Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass Fluggesellschaften verpflichtet werden können, Behörden des Ziellandes die Flug- und Reservierungsdaten der Passagiere zu Sicherheitszwecken zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt unmittelbar nach dem Check-in, bei Flügen in oder über die USA bereits unmittelbar nach Flugreservierung. Um den Check-in-Prozess zu verkürzen, können Sie die erforderlichen Daten auch im Vorfeld auf der Internetseite der Fluggesellschaft eintragen. Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, dass wir durch die IATA-Resolution 830d bei der Buchung verpflichtet sind, Ihre Kontaktdaten (E-Mailadresse und/oder Mobiltelefonnummer) im Passenger Name Record (PNR) zu hinterlegen, damit die jeweilige Fluggesellschaft im Falle von Flugunregelmäßigkeiten zeitnah und unmittelbar mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann. Die Verwendung ist für die Fluggesellschaften einzig auf diesen Zweck beschränkt.

Flugplanung und -reservierung

In unseren Reisepreisen ist bei Flugreisen immer auch ein zum Reiseprogramm passender Flug zum jeweiligen Reiseziel und zurück enthalten. Um welche Fluggesellschaft und welchen Flughafen es sich handelt, entnehmen Sie bitte der Rubrik "Im Reisepreis enthalten" bei der Reiseausschreibung. Die Auswahl treffen wir nach den Kriterien Verfügbarkeit der Flugstrecken, Flugzeiten bei Hin- und Rückflug, Preis in der günstigsten Tarifklasse für Veranstalter, Zuverlässigkeit und ggf. Kombinierbarkeit mit Inlandsflügen im Reiseziel. Zubringerflüge und weitere genannte Flugmöglichkeiten folgen denselben Kriterien, bedingen in der Regel aber Zuschläge zum genannten Reisepreis. Alle in der Ausschreibung veröffentlichten Fluggesellschaften und voraussichtlichen Flugzeiten geben den Planungsstand zum Zeitpunkt der Ausschreibung (Mai 2023) wieder. Den aktuellen Stand hinsichtlich der ausführenden Luftfahrtunternehmen und vorläufigen Flugzeiten teilen wir Ihnen bei Buchung mit. Spätere Änderungen der Flugverbindung lassen sich manchmal nicht vermeiden. Sollten sich hieraus Ansprüche für Sie ergeben, bleiben diese selbstverständlich unberührt (vgl. Ziffer III „Ausführendes Luftfahrtunternehmen“ und Ziffer IV Abs. 4 „Vertragliche Leistungen/Leistungsänderungen“  unserer Allgemeinen Reisebedingungen). Bitte beachten Sie insbesondere die Angaben im Ausdruck Ihres Elektronischen Flugscheins (E-Ticket), den Sie mit Ihren Reiseunterlagen erhalten.

Selbstverständlich sind bei unseren Reisen alle Sicherheits- und Flughafengebühren im Preis bzw. Ticket enthalten. In vielen Ländern sind Ausreisesteuern am Rückflughafen üblich, die an Ort und Stelle in bar an die örtlichen Behörden zu entrichten sind. Diese Gebühren sind nicht im Reisepreis enthalten, ihre ungefähre Höhe ist bei der jeweiligen Reise im Absatz "Nicht enthaltene Extras" vermerkt (Stand Mai 2023). Aktuelle Informationen zu ihrer Höhe in Landeswährung gibt Ihnen Ihr Scout vor der Heimreise.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie bei der Reiseanmeldung - auch bei Optionsbuchungen, weil bereits dann vorsorglich Flugreservierungen vorgenommen werden - Ihren Namen exakt in derselben Form angeben, wie er in Ihrem Reisedokument, das Sie auf der Reise mitführen, in dem maschinenlesbaren Bereich unterhalb Ihrer Unterschrift steht (z. B. Titel, Doppelnamen, abgekürzte Vornamen etc.). Fluggesellschaften können aus Sicherheitsgründen Fluggäste von der Beförderung ausschließen, wenn der Name im Flugticket nicht exakt mit dem maschinenlesbaren Namen im Reisedokument übereinstimmt. Die korrekte Angabe des ersten Vornamens ist ausreichend, weitere Vornamen müssen im Flugticket nicht zwingend aufgeführt sein. Für die bei Neuausstellung von Tickets anfallenden Kosten, die von den Fluggesellschaften berechnet werden und die durch Umstände entstehen, die Sie zu vertreten haben, können wir Ersatz verlangen.

Lufthansa hat einzelne Flugverbindungen auf ihre Tochtergesellschaft Discover Airlines umgestellt, weitere Anpassungen sind geplant. Das Leistungs- und Serviceangebot entspricht nicht in allen Bereichen dem der Lufthansa. Discover Airlines fliegt neue Destinationen an, teilweise  werden aber auch Strecken von Lufthansa übernommen. Bei Buchung und ggf. auch danach informieren wir Sie über evtl. Änderungen bei der ausführenden Fluggesellschaft.

Premium Economy Class / Business Class

Bei immer mehr Fluggesellschaften gibt es eine sogenannte Premium Economy Class. Auch Lufthansa bietet diese Sitze in allen Langstreckenflugzeugen an. Diese Beförderungsklasse besitzt zwar nicht alle Vorzüge einer Business Class, hat aber gegenüber der Economy Class doch einige Vorteile. Je nach Fluggesellschaft sind dies z. B. ein komfortablerer Sitz, mehr Beinfreiheit, erhöhtes Freigepäck, separater Check-in-Schalter, kostenfreie Sitzplatzreservierung, alkoholische Getränke, Kopfhörer sowie ein aufgewertetes Essens- und Zeitschriftenangebot.

Für Fernreisen bieten wir bei allen ausgeschriebenen Fluggesellschaften die Business Class an. Diese kann für den Hin-und Rückflug oder auch nur auf einer Strecke gebucht werden.

Beachten Sie bitte, dass sowohl die Premium Economy als auch die Business Class oft nur auf den Langstreckenflügen angeboten werden. Anschlussflüge und Inlandsflüge finden ggf. in der Economy Class statt, sodass hier die erhöhte Freigepäckgrenze und weitere Vorteile der Premium Economy und Business Class nicht gelten. Welche Flugklasse für die einzelnen Flugstrecken gebucht ist, können Sie Ihrer Buchungsbestätigung und dem E-Ticket-Beleg entnehmen.

Abflugsorte und Anschlussflüge

Bitte wählen Sie gleich bei der Buchung den für Sie am besten geeigneten Abflugsort. Bei Anschlussflügen buchen wir eine ausreichende Übergangszeit am Umsteigeort, um etwaige kleinere Verspätungen auffangen zu können. Eine Alternative zu zeitlich ungünstigen oder teuren Anschlussflügen ist, die auch aus ökologischer Sicht sinnvollere im Reisepreis enthaltene Bahnanreise (Rail&Fly) 2. Klasse zu nutzen. Damit können auch eventuelle Tarifaufschläge für den Anschlussflug vermieden oder reduziert werden.

Sitzplatzreservierung und Freigepäck

Viele Fluggesellschaften bieten heutzutage über das Internet eine kostenfreie Sitzplatzreservierung bereits im Rahmen des Online-Check-in an. Teilweise werden die Sitzplätze zugewiesen, eine Änderung ist dann mit Gebühren verbunden. Der Online-Check-in kann aus rechtlichen Gründen nur persönlich vorgenommen werden und ist in der Regel ab 23 Stunden vor Abflug möglich. Weitere Informationen und Links zu den relevanten Webseiten finden Sie unserer Website in der Rubrik "Flug & Online-Check-in."

Zudem bieten immer mehr Fluggesellschaften die Möglichkeit an, sich auch langfristig in der Economy Class bereits vor dem Check-in, meist gegen Reservierungsgebühren, einen Fenster- oder Gangplatz zu reservieren. Bei Lufthansa, Austrian, Swiss und anderen Airlines können wir diese Reservierung bereits bei Buchung Ihrer Reise teilweise kostenfrei für Sie vornehmen. Bei diesen Fluggesellschaften und zudem vielen anderen können Sie die Reservierung Ihrer Wunschplätze aber auch selbst nach Erhalt Ihrer Reiseunterlagen im Internet mit der Buchungs- bzw. Reservierungsnummer (Filekey) Ihres Flugtickets vornehmen. Eine Übersicht über die Reservierungsmöglichkeiten und-gebühren der wichtigsten von uns genutzten Fluggesellschaften finden Sie in der Rubrik „Flug & Online-Check-in“ .

Zusätzlich sind hier die jeweiligen Freigepäckgrenzen für aufzugebendes Gepäck zusammengestellt. Die Angaben beziehen sich auf Gruppenflüge und die den Reisepreisen zugrunde liegenden Tarifklassen.

Tarifklassen und Flugzuschläge

Die Fluggesellschaften unterscheiden Flugbuchungen in vier verschiedenen Service- und Beförderungsklassen: Economy Class, Premium Economy Class, Business Class und First Class.

Diese sind wiederum in verschiedene Tarifklassen unterteilt, die zu unterschiedlichen, von der Nachfrage abhängigen Preisen gebucht werden können. So ist die Economy Class beispielsweise bei der Lufthansa in 14 unterschiedliche Tarifklassen unterteilt. Von diesen nutzen wir als Reiseveranstalter i. d. R. die Tarifklassen K, L, T, S und W. Die Verfügbarkeit von Sitzplätzen in der jeweiligen Tarifklasse wird – je nach erwarteter Nachfrage – von den Fluggesellschaften laufend verändert. Wenn mit einer hohen Nachfrage gerechnet wird, bieten die Fluggesellschaften nur Plätze in höherwertigen, somit teureren Tarifklassen an.

Den bei unseren Reisen kalkulierten Preisen liegen spezielle, nur von Reiseveranstaltern nutzbare Gruppentarife in spezifischen Tarifklassen zugrunde. Für diese Tarife besteht ebenfalls ein begrenztes Platzangebot. Es kann daher vorkommen, dass wir Ihnen bei Buchung einen Aufschlag für eine höherwertige Tarifklasse berechnen müssen. Wir empfehlen deshalb eine möglichst frühzeitige Buchung. Je nach Nachfrage kann die kalkulierte Tarifklasse auch langfristig nur zu den Tagesrandzeiten für Flüge mit frühem Abflug oder später Ankunft zur Verfügung stehen. Unsere Reservierungssysteme  geben für den von Ihnen gewählten Reisetermin und Abflughafen Auskunft über die tagesaktuellen Verfügbarkeiten der Tarifklassen und deren Preise. Bitte beachten Sie, dass sich diese Marktpreise auch im Verlauf eines Tages mehrfach ändern können. Wir haben hierauf keinen Einfluss. Daher ist es uns nicht möglich, in unseren Katalogen langfristig Preise für viele weitere Flugmöglichkeiten und neue Verbindungen zu nennen. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Reisebüro oder auf www.marco-polo-reisen.com.

Bezüglich einer möglichen Meilengutschrift oder eines Upgrades für Meilen bitten wir Sie, im Vorfeld Rücksprache mit Ihrem Vielfliegerprogramm zu halten, da die Fluggesellschaften bei einigen Tarifklassen keine bzw. nur eine reduzierte Meilengutschrift vornehmen. Auch ist ein Upgrade für Meilen nur bei Nutzung bestimmter höherwertiger Tarifklassen möglich.

Flugplanänderung und Online-Check-In

Wenn Sie Ihre Flüge über uns gebucht haben, informieren wir Sie selbstverständlich über evtl. Anpassungen Ihrer Flüge. Damit auch die befördernde Fluggesellschaft Sie im Falle einer Flugunregelmäßigkeit umgehend und zeitnah informieren kann, ist es erforderlich, dass Sie uns Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer) zur Verfügung stellen.

Als Veranstalter sind wir gemäß IATA Resolution 830d Abs. 4 (Fluggastdatenweitergabe) verpflichtet, diese Daten abzufragen und an die Fluggesellschaft weiterzuleiten.

Die Fluggesellschaften dürfen die Kontaktdaten ausschließlich zu diesen Zwecken verwenden, nicht jedoch für Vertriebs- und Marketingzwecke.

Wir empfehlen Ihnen auf der jeweiligen Homepage der Fluggesellschaft unter "Meine Buchungen" den Online-Check-in für den Hinflug und später den Rückflug zu nutzen. Sie können in diesem Zuge auch Ihren Sitzplatz für den Hin- und Rückflug reservieren bzw. den bereits reservierten Sitzplatz ändern.

Klimaschonend reisen bei Marco Polo

Wir kompensieren die Treibhausgas-Emissionen, die während unserer Reisen freigesetzt werden. Dies betrifft alle Flüge, Bus-, Bahn- und Schiffsfahrten sowie die Hotelübernachtungen und die im Reisepreis enthaltenen Mahlzeiten. Für die Kompensation rechnen wir den entstandenen Treibhausgas-Ausstoß in einen Geldwert um und finanzieren den Bau von Biogasanlagen in Höhe des ermittelten Betrags. So werden die Emissionen in gleichem Umfang wieder eingespart. Dabei berechnen wir übrigens nicht nur den CO2-Ausstoß, sondern berücksichtigen auch andere relevante Treibhausgase wie Methan und Lachgas. Deren Klimawirksamkeit wird auf CO2-Emissionen umgerechnet. Der Gesamtwert bildet dann das CO2-Äquivalent bzw. CO2e. Bei jeder Reise geben wir jetzt genau an, wie viele CO2e-Emissionen pro Gast anfallen – und von uns kompensiert werden. Die Berechnungsmethode verrät Ihnen unsere Nachhaltigkeitsexpertin im Video auf unserer Website.

Auch wenn wir den Treibhausgas-Ausstoß unserer Reisen umfassend ausgleichen, gilt stets der Grundsatz: Vermeiden und Reduzieren geht vor Kompensieren! Deshalb planen wir unsere Reisen so, dass unnötige Busfahrten vermieden werden und innerhalb eines Landes nur dann geflogen wird, wenn es keine sinnvolle Alternative gibt. Auch durch das Angebot von Nonstop-Flügen und das im Reisepreis eingeschlossene „Rail&Fly“-Ticket 1. Klasse werden CO2e-Emissionen vermieden. Unsere Reiseprogramme sind so gestaltet, dass sie Rücksicht auf Mensch und Natur nehmen. In Naturschutzgebieten werden oft lokale Führer hinzugezogen. Tiere sollen möglichst in ihrem natürlichen Lebensraum beobachtet werden. Auch ist bei vielen unserer Reisen der Besuch von Umwelt- und Sozialprojekten vorgesehen.

Verlust und Beschädigung von Reisegepäck

Bei Reisegepäck müssen Sie Verlust oder Beschädigungen unverzüglich auch dem Beförderungsunternehmen anzeigen. Dieses ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung ("Lost Report") verpflichtet. Ohne diese zusätzliche Meldung besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen zusätzliche Ausschlussfristen (neben den in XIII "Verjährung" der Allgemeinen Reisebedingungen erwähnten) enthalten.