China-Tibet: Sturzflut im Grenzgebiet zu Nepal – Update

In der Grenzregion zwischen Nepal und Tibet kam es am 26. August zu einer schweren Sturzflut. Im tibetischen Grenzbezirk Gyirong und in den nepalesischen Distrikten Rasuwa und Nuwakot waren zahlreiche Orte entlang des Flusses Bhote Koshi (im weiteren Verlauf Trisuli genannt) schwer betroffen. Hier verläuft auch der „Friendship Highway“, der die wichtigste Straßenverbindung zwischen Tibet und Nepal darstellt.

Das Auswärtige Amt informiert in seinem unverändert seit dem 27. August geltenden Reise- und Sicherheitshinweis zu China wörtlich wie folgt:

„Schwere Sturzflut

Am 26. August 2026 ist es in der chinesisch-nepalesischen Grenzregion (Bezirk Gyirong, Stadt Xigazê, Autonome Region Tibet) zu einem Gletscherabgang und in der Folge zu Schlammlawinen und einer Sturzflut gekommen, die zahlreiche Tote und Verletzte gefordert hat. Aufgrund der erheblichen Zerstörungen ist der Grenzübergang Gyirong für unbestimmte Zeit unpassierbar. Mit weiteren Sturzfluten sowie Erdrutschen muss auch aufgrund anhaltender Niederschläge gerechnet werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und Ihren Reiseveranstalter über die aktuelle Situation.
  • Meiden Sie das betroffene Katastrophengebiet weiträumig; die chinesischen Behörden führen in der Region umfangreichen Rettungsmaßnahmen durch.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Prüfen Sie kritisch, ob die derzeitigen Wetterverhältnisse eine sichere Wanderung zu Ihrem geplanten Ziel zulassen.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts; weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Halten Sie Ihren Daten stets aktuell.“

Aktuell reisen keine Gäste der Unternehmensgruppe in Tibet. Die nächsten Reisen nach Tibet beginnen ab dem 4. September.

Alle Reisen ohne Grenzübertritt nach Nepal finden nach aktuellem Stand planmäßig statt. Diese Routen sind nicht von der Sturzflut betroffen.
Grenzüberschreitende Reisen mit geplanter Nutzung des Landweges von Tibet nach Nepal werden für das verbleibende Jahr angepasst und die Gäste informiert.

Für Umbuchungen und Stornierungen von Reisen der Unternehmensgruppe nach Tibet gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 31. August 2026

Link zum Auswärtigen Amt